Umsatzsteuer
Flutkatastrophe: Billigkeitsmaßnahmen
In einem aktuellen Schreiben hat das BMF zu umsatzsteuerrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 Stellung genommen. Diese betreffen auch die öffentliche Hand. Wir informieren Sie über die wichtigsten Regelungen.