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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Aktuell: Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt in seinem Urteil vom 12. Februar 2020 (Aktenzeichen XI R 24/18) klar, unter welchen Voraussetzungen einer (Zwischen)-Holding der Vorsteuerabzug aus weiterberrechneten Eingangsleistungen zusteht. Im Urteilsfall ging es um Rechts- und Steuerberatungskosten, die ohne Gewinnaufschlag an eine Tochtergesellschaft weiterberechnet wurden. Damit eine Holding vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss sie Unternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinne sein. Anerkannt war bisher schon die sogenannte Führungs- und Funktionsholding. Zweck der Holding muss dabei das entgeltliche Eingreifen in die Verwaltung bzw. in das laufende Tagessgeschäft der Tochtergesellschaften sein. Und genau diese Entgeltlichkeit bejaht der BFH, wenn die Holding lediglich Kosten an die Tochtergesellschaft weiterberechnet. Die Tatsache, dass kein Personal von der (Zwischen)-Holding beschäftigt wird, steht dem Vorsteuerabzug dabei nicht entgegen.
Das bedeutet: Für die Annahme von entgeltlichen Leistungen an die Tochtergesellschaft genügt nach Ansicht des BFH die einfache Weiterberechnung ohne Gewinnaufschlag der Holding an ihre Tochtergesellschaft. Um einen nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag auszuschließen, sollte allerdings eine klare Rechtsgrundlage in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen allen Beteiligten getroffen werden.
EuGH nimmt zum gescheiterten Beteiligungserwerb Stellung
Ebenfalls mit dem Thema Vorsteuerabzug bei einer Holding befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 12. Dezember 2020 (Rechtssache C-42/19). In diesem Fall wollte die Holding eine Beteiligungsgesellschaft erwerben, an die sie steuerpflichtige Dienstleistungen im Bereich der technischen Unterstützung und des Managements erbringen wollte. Dieser Erwerb realisierte sich jedoch nicht. Streitig waren die Vorsteuerbeträge aus erhaltenen Beratungsleistungen eines Dienstleisters und einer Investmentbank.
Der EuGH lässt hier für den Vorsteuerabzug aus den Beratungsleistungen die Absicht genügen, dass die Holding die zu erwerbende Gesellschaft bei der Markterkundung beraten und damit steuerpflichtige Dienstleistungen an die Gesellschaft erbringen wollte. Dies gilt jedoch nur, dass entgegen der ursprünglichen Absicht, tatsächlich keine Verwendung stattgefunden hat. Diese Grundsätze des EuGH sind allerdings nicht neu, sondern wurden auch in der Rechtssache Ryanair bereits so getroffen.
Hinsichtlich der Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen der Investmentbank verneint der EuGH jedoch den Vorsteuerabzug: Die Klägerin wollte zunächst mit dem Kapital der Bank den Erwerb der Anteile finanzieren, hat dann jedoch wegen der nicht erfolgten Investition entgegen der ursprünglichen Absicht im selben Veranlagungszeitraum das erhaltene Kapital in Form eines umsatzsteuerfreien Darlehens an die Muttergesellschaft des Konzerns ausgezahlt. Damit bestätigt der EuGH die Rechtsauffassung zum deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG): Weicht die tatsächliche Verwendung von der beabsichtigten noch im Kalenderjahr des Leistungsbezugs ab oder ändert sich die tatsächliche Nutzung in diesem Jahr, ist danach die tatsächliche Nutzung für das gesamte Jahr für den Vorsteuerabzug maßgeblich; zu einer Berichtigung nach § 15a UStG kommt es dann nicht mehr.

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