Die EU hat mit der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO/AI-Act) den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, einerseits Innovation zu ermöglichen, andererseits Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu begegnen. Hierfür wurde ein risikobasierter Ansatz gewählt, weshalb die KI-VO in weiten Teil eine weitere, KI-spezifische Ausprägung des Produktsicherheitsrechts ist. Die Regelungen zu Hochrisiko-KI-Systemen sind dabei auch von besonderer Relevanz für den Medizinbereich.
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Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmen geworden. Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, ESG-Ziele) sind heute fester Bestandteil der Vergütung von Vorständen bestimmter Gesellschaften. Fast alle DAX-Unternehmen haben entsprechende Kriterien integriert – auch aufgrund von Investorenbedürfnissen und regulatorischen Anforderungen. Zunehmend findet das Thema auch Eingang in die Vergütungssysteme unterhalb des Vorstands.
Am 9. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und anderer Gesetze dem Bundestag zugeleitet. Die erste Lesung soll noch diese Woche erfolgen. Die Eile ist verständlich, sollen mit dem Gesetzesentwurf doch weitere zentrale Regelungen des EU-Mobilitätspakets umgesetzt werden, die auf EU-Ebene teilweise bereits seit mehreren Jahren in Kraft sind. Aufgrund der verspäteten Umsetzung der Richtlinie zur harmonisierten Risikoeinstufung hatte die EU-Kommission im Frühjahr zusätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dieses Verfahren wird in der Weiterleitung an den Bundestag erwähnt, damit dürfte erfahrungsgemäß mit einer sehr zeitnahen Verabschiedung zu rechnen sein.
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Jahrzehntelang galt Erdgas in Deutschland als Rückgrat der Energieversorgung. Noch im Jahr 2022 lag der Anteil von Erdgas an der deutschen Primärenergieversorgung bei ca. 24 Prozent, was Erdgas zum zweitwichtigsten Energieträger in Deutschland (hinter dem Mineralöl) gemacht hat. Das „Geschäft mit dem Gas“ war dementsprechend lange Jahre ein lukratives und verlässliches Geschäftsmodell. Nunmehr befindet sich die Energieversorgung in Deutschland – insbesondere die Versorgung mit Erdgas – spürbar in einem Umbruch. Geopolitische Erschütterungen, insbesondere der Krieg gegen die Ukraine und die damit einhergegangene Versorgungsunterbrechung durch Russland, haben die Fragilität des Gasmarktes mit all ihren Begleiterscheinungen (wie etwa Preisexplosionen, Versorgungsengpässe und (ungewollte) politischen Abhängigkeiten) offengelegt. Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 stellt sich zugleich auch die Frage, welche Rolle die deutschen Gasnetze in Zukunft noch spielen können – oder dürfen. Nicht wenige Netzbetreiber sehen perspektivisch keine Zukunft mehr für ihre Gasnetze und denken bereits über deren (teilweise) Stilllegung nach. Aber: Ist das so ohne weiteres möglich?
Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) hat die EU-Kommission einen neuen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der gezielte und beschleunigte staatliche Förderungen für eine saubere, wettbewerbsfähige Industrie ermöglicht. Nachdem wir in einem separaten Insight bereits die allgemeinen Hintergründe zum Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie beleuchtet haben, gehen wir nun ins Detail: Wir werfen einen Blick auf die konkreten Inhalte des CISAF.
Der am 23. Juli 2025 veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes enthält Änderungen, wie beispielsweise die Festsetzung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz sowie Konkretisierungen in den Bereichen Stromspeicher und Elektromobilität. Weitestgehend werden vorgesehene Änderungen aus dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht aus dem Jahr 2024 übernommen.
Die EU-Kommission hat mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) einen neuen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der gezielte und beschleunigte staatliche Förderungen für eine saubere, wettbewerbsfähige Industrie ermöglicht. Was genau hinter dem CISAF steckt, warum er notwendig ist und welche Spielräume er den Mitgliedstaaten bietet, lesen Sie in unserem Überblick.
Die Bundesregierung treibt die Transformation des Energiemarktes voran. Mit ihrem aktuellen, am 6. August 2025 veröffentlichten, Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen zentrale Weichen gestellt werden, um Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und Klimaneutralität bis 2045 zu gewährleisten. Der Referentenentwurf enthält Neuerungen – von Absicherungsstrategien für Stromlieferanten über die Stärkung von Speichertechnologien bis hin zu neuen Vorgaben für Verträge mit Letztverbrauchern. Die dringend erwartete Präzisierung des Kundenanlagenbegriffs bleibt jedoch aus.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer tragen nicht nur Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, sondern auch dafür, dass arbeitsrechtliche Pflichten gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingehalten werden. Zunehmende Regulierung und neue Rechtsprechung verschärfen die Pflichten und Haftungsrisiken. Besonders im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Haftungsfallen, die für die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer persönlich hohe Konsequenzen haben können.
Influencer sind derzeit im Fokus der Finanzbehörden – folgt eine zweite Welle, bei der sich der Fokus vom Influencer auf die Unternehmen verlagert, die mit ihm zusammenarbeiten? Sind Sie als Unternehmen auf diese zweite Welle vorbereitet bzw. entspricht Ihr Influencer-Marketing auch steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen (Compliance)? Es ist zu erwarten, dass auch Sponsoring und Incentives wieder intensiv geprüft werden.
Der BGH hat nun die Begründung seiner Entscheidung vom 13.05.2025 über die Unionsrechtswidrigkeit der bisherigen Auslegung des Kundenanlagenbegriffs veröffentlicht. Dies sorgt für rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen mit energiewirtschaftlichem Bezug und stellt hohe Anforderungen an bestehende Anlagenstrukturen.