Global Mobility & Sozialversicherung
Ab 2026 verpflichtend: Digitale Entsendebescheinigungen für Auslandseinsätze
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine zentrale Neuerung im Bereich der internationalen Sozialversicherung in Kraft: Entsendebescheinigungen und Ausnahmevereinbarungen für Auslandseinsätze in Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen sind künftig ausschließlich digital zu beantragen. Was bislang teilweise manuell und dezentral ablief, wird nun standardisiert und elektronisch abgewickelt. Das hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, HR-Abteilungen und international tätige Beschäftigte.