Das FG Münster hat entschieden, dass Gebäude im Zustand der Bebauung bei erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen kein Verwaltungsvermögen sind. Das Kriterium „an Dritte zur Nutzung überlassen“ wird dabei nicht erfüllt.
Die Verwaltung hat auf ein BFH-Urteil aus dem Vorjahr zur Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote beim 90 %-Test im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen reagiert. Der gleichlautende Ländererlass vom 19. Juni 2024 bringt deutliche Erleichterungen bei Unternehmensnachfolgen.
Der Erfolg einer Unternehmensübertragung hängt von verschiedenen Aspekten ab, die optimal aufeinander abgestimmt sein müssen, um ein tragfähiges Konzept zu ergeben. Wir stellen aktuelle Trends vor, die Sie bei der Nachfolgeplanung unbedingt beachten sollten.
Logistikimmobilien, die zur Lagerhaltung dienen, werden von der Finanzverwaltung nicht selten als schädliches Verwaltungsvermögen eingeordnet. So allerdings werden sie von erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften ausgeschlossen. Wir zeigen Ihnen, was in diesem Fall zu tun ist.