Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Wachstumsbooster-Gesetz 2025 offiziell zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eines der zentralen steuerpolitischen Entlastungspakete der Bundesregierung – mit unmittelbarer Relevanz für gewinnstarke Unternehmen und den Mittelstand. Es gilt als zentraler Bestandteil der wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland. Doch was bedeutet das für mittelständische Unternehmen konkret? Wer profitiert tatsächlich – und welche Schritte sind jetzt notwendig?
Plattformen und Marktplätze beeinflussen das Kaufverhalten maßgeblich. Konsumenten schätzen den einfachen Preisvergleich und die scheinbar unbegrenzte Anzahl an Produkten. Mit Temu, Shein und Co. drängen jedoch immer mehr Asia-Plattformen in den hiesigen Markt und machen Amazon Kaufanteile streitig. Zudem bleibt abzuwarten, wann und wie mit TikTok Shop ein weiterer Player den deutschen Markt erobern wird.
Erfreuliche Entwicklungen beim unzutreffendem Umsatzsteuerausweis in Rechnungen: Das BMF erkennt mit Schreiben vom 27. Februar 2024 an, dass nicht jeder, der eine Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, diese auch schuldet. Damit weicht die Verwaltung vom Grundsatz des § 14c des Umsatzsteuergesetzes ab.
Datenanalyse-as-a-Service, nachhaltige Lieferketten und Retail 4.0.: Der Handel verändert sich. Im Wandel stecken Chancen für neue Geschäftsmodelle.
Ab Oktober 2022 können Importeure von Erdgas die aufgrund des Ukrainekriegs erhöhten Beschaffungskosten durch eine Gasumlage an die Verbraucher weitergeben (zunächst etwa 2,4 Cent pro Kilowattstunde). Diese Umlage wird zu einem Bestandteil des durch die Kunden aufgewendeten Entgelts und unterliegt deshalb der Umsatzsteuer.