Bundesregierung kündigt ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen an

Ab Oktober 2022 können Importeure von Erdgas die aufgrund des Ukrainekriegs erhöhten Beschaffungskosten durch eine Gasumlage an die Verbraucher weitergeben (zunächst etwa 2,4 Cent pro Kilowattstunde). Diese Umlage wird zu einem Bestandteil des durch die Kunden aufgewendeten Entgelts und unterliegt deshalb der Umsatzsteuer. Gaslieferungen sind derzeit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent unterworfen. Um eine zusätzliche Verteuerung der Energiepreise zu verhindern, plant die Bundesregierung, durch eine Gesetzesänderung ebenfalls ab Oktober temporär den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent auf Gaslieferungen anzuwenden. Die Steuersatzänderung wäre befristet für die Dauer der Erhebung der Gasumlage (nach derzeitigem Stand bis Ende März 2024) anzuwenden. Betroffen sind sämtliche Gaslieferungen, die der Gasumlage unterliegen. Damit müssen sich beispielsweise auch Unternehmen der Immobilienbranche, die neben anderen Umsätzen Gaslieferungen ausführen, auf Änderungen einstellen.

Eine vorrübergehende Absenkung der anwendbaren Umsatzsteuersätze war zuletzt (ähnlich kurzfristig) zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 vorgenommen worden. Die Erfahrung aus diesen Maßnahmen zeigt, dass betroffene Unternehmen zügig durch systemseitige Anpassungen reagieren müssen. Insbesondere die Implementierung und Anwendung neuer Steuerschlüssel zur korrekten Steuerfindung kann sich als aufwendig erweisen, wenn ein solcher Schlüssel für den ermäßigten Umsatzsteuersatz bislang nicht vorhanden ist. Darüber hinaus führen derartige Steuersatzänderungen in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten hinsichtlich der periodengerechten Abgrenzung von Umsätzen (beispielsweise im Falle von Anzahlungen, Schlussrechnungen oder Jahresboni).

Wir stehen für eine Hilfestellung bei den Anpassungen in der Steuerfindung Ihres Unternehmens und die Beratung zu Einzelfragen rund um die Deklaration von Umsätzen aus Gaslieferungen zum ermäßigten Steuersatz gern zur Verfügung. Sprechen Sie unsere Umsatzsteuerspezialisten jederzeit an.