Mit den bevorstehenden Pfingstferien steigt in vielen Unternehmen der Druck auf die Personal-planung. Häufig stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden abgelehnt oder sogar pauschal eingeschränkt werden können. Für Ar-beitgeber gilt: Urlaubssperren sind rechtlich möglich – aber nur unter engen Voraussetzungen. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Arbeitgeber rechtssicher agieren können.
Krankgeschriebene Mitarbeitende kann man nicht kündigen – so lautet ein weitverbreiteter Mythos. Viele Arbeitgeber gehen nach wie vor davon aus, dass eine Krankschreibung automa-tisch zu einer Unkündbarkeit führt. Tatsächlich ist dies nicht der Fall: Kündigungen können grundsätzlich auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden.
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken entstehen häufig nicht durch einzelne Fehler, sondern durch unklare Zuständigkeiten, gewachsene Prozesse und fehlende Abstimmung zwischen HR, Payroll, Fachbereichen und externen Dienstleistern. Die Folgen reichen von erheblichen Nachforderungen bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sowie andere verantwortliche Organe.
Mit den bevorstehenden Osterfeiertagen stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Feiertagsarbeit gelten. Während zahlreiche Beschäftigte an diesen Tagen frei haben, ist Arbeit in vielen Branchen weiterhin unverzichtbar, etwa in der Pflege, im Einzelhandel, im Verkehr oder in der Gastronomie. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus regelmäßig praxisrelevante Fragen: Wann dürfen Arbeitnehmer überhaupt an Feiertagen arbeiten? Besteht ein Anspruch auf Feiertagszuschläge? Wir geben einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Die jüngste Teilzeit-Debatte, ausgelöst durch einen Antrag des Wirtschaftsflügels der CDU, hat das Thema Arbeitszeitreduzierung erneut in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang der bestehende gesetzliche Teilzeitanspruch künftig eingeschränkt werden soll. Der CDU-Parteitag hat am vergangenen Wochenende über den abgeschwächten, neu formulierten Antrag eines „geordneten Anspruchs auf Teilzeit“ beraten. Dieser fand Zustimmung. Unabhängig davon, wie politische Initiativen weiter ausgestaltet werden, bleibt es für Arbeitgeber entscheidend, die derzeit geltende Rechts-lage sicher zu beherrschen. Wir klären daher auf, was derzeit gilt.
Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmen geworden. Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, ESG-Ziele) sind heute fester Bestandteil der Vergütung von Vorständen bestimmter Gesellschaften. Fast alle DAX-Unternehmen haben entsprechende Kriterien integriert – auch aufgrund von Investorenbedürfnissen und regulatorischen Anforderungen. Zunehmend findet das Thema auch Eingang in die Vergütungssysteme unterhalb des Vorstands.
Die europäische EUPTD-Richtlinie enthält umfangreiche Vorgaben, die zur Verringerung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern führen sollen. Der deutsche Gesetzgeber hat bis zum 7. Juni 2026 Zeit, die europäischen Vorgaben umzusetzen und dafür das deutsche Entgelttransparenzgesetz anzupassen. Wir beleuchten, was auf Unternehmen zukommt und warum bereits jetzt gehandelt werden sollte.
Die Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie schützt ein Unternehmen und das Management vor unerwarteten Risiken und Strafen sowie Reputationsschäden. Innovative Tools und Abfragen im Rahmen eines durchdachten Tax CMS können Unternehmen helfen, auch in Zukunft auf der sicheren Seite zu sein. Bei vielen Themen können Risiken wie etwa Scheinselbständigkeit und Incentives mittels innovativen Tools und Abfragen schnell und zielgerichtet erkannt und direkt in Risikokategorien einordnet werden.
Ab Januar 2025 rüstet die DRV auf und holt sich Unterstützung durch Künstliche Intelligenz. KIRA heißt die Anwendung, die zukünftig bei der Betriebsprüfung eingesetzt wird. Was Unternehmen jetzt beachten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.
Die Bedeutung eines angemessenen und wirkungsvollen HR Compliance Management Systems (HR CMS) ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung massiv gestiegen. Bei Verstößen von Unternehmen gegen die Regularien können Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte direkt haftbar gemacht werden. Dieses Haftungsrisiko kann durch richtige Instrumente zur Vermeidung solcher Verstöße verhindert werden. Ein HR Compliance Management System (CMS) kann helfen. Wir konzipieren ein für Sie maßgeschneidertes HR CMS und unterstützen Sie bei der Einführung oder prüfen Ihr bereits bestehendes HR CMS. So gewinnen Sie Sicherheit, können Risiken identifizieren und kommen Ihren gesetzlichen Pflichten nach.
Seit Juni 2024 steht die Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in Bezug auf die Betriebsratsvergütung fest. Seit Juli 2024 steht sie im Gesetz. Damit sollen die Rechtsunsicherheiten, die spätestens seit Januar 2023 bestehen, endgültig beseitigt werden.
Verhandlungen über eine Arbeitnehmerbeteiligung bei Aktivierung einer arbeitnehmerlosen SE sind nicht nachzuholen, wenn diese SE herrschendes Unternehmen von Arbeitnehmern be-schäftigenden Tochtergesellschaft in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten geworden ist.