Selbstständigkeit bis 2026 gesichert
Sozialgesetzbuch: Die neue Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten
Das Bundessozialgericht hat mit seinem sogenannten Herrenberg-Urteil die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften neu bewertet und so für Unsicherheiten hinsichtlich ihres Beschäftigungsstatus gesorgt. Eine neue Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch ermöglicht es Lehrkräften und Dozenten nun, ihre Tätigkeit bis Ende 2026 rechtssicher als selbstständige Tätigkeit auszuüben.