Krankgeschriebene Mitarbeitende kann man nicht kündigen – so lautet ein weitverbreiteter Mythos. Viele Arbeitgeber gehen nach wie vor davon aus, dass eine Krankschreibung automa-tisch zu einer Unkündbarkeit führt. Tatsächlich ist dies nicht der Fall: Kündigungen können grundsätzlich auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden.
Virtuelle Beteiligungsprogramme erfreuen sich seit jeher großer Beliebtheit, insbesondere im Bereich Venture Capital bei Unternehmen aus dem Technologiesektor. Hier trifft knappes Kapital auf teure Talente. Vor dem Hintergrund solcher Bedingungen verwundert es nicht, dass Unternehmen oft umfassende Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufsetzen, um wertvolle Mitarbeitende zu binden oder diese überhaupt erst am umkämpften Arbeitsmarkt für sich gewinnen zu können. Die mit Urteil vom 19. März 2025 erfolgte geänderte Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führt dazu, dass virtuelle Beteiligungsprogramme neu gedacht werden müssen. Wir beleuchten die Auswirkungen des Urteils.
Das Bundessozialgericht hat mit seinem sogenannten Herrenberg-Urteil die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften neu bewertet und so für Unsicherheiten hinsichtlich ihres Beschäftigungsstatus gesorgt. Eine neue Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch ermöglicht es Lehrkräften und Dozenten nun, ihre Tätigkeit bis Ende 2026 rechtssicher als selbstständige Tätigkeit auszuüben.
Der Einsatz von Fremdpersonal birgt für Unternehmen immer auch das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet hohe Haftungsrisiken für den Betrieb. Deshalb sollte die Überwachung und Abgrenzung der Vertragsverhältnisse mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine feste Größe im Bereich der HR-Compliance sein.
Beim Ausspruch einer Kündigung bei nahendem Monats- oder Quartalsende muss es häufig schnell gehen. Um formell wirksam zu kündigen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch eine Reihe von Voraussetzungen beachten.
Darf man eine erteilte Grußformel im Arbeitszeugnis streichen? Damit befasst sich dieser Beitrag. Sie sind Unternehmerin/Unternehmer und haben Fragen zum Arbeitsrecht? Wir helfen! Grant Thornton.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Dieser enthält Regelungsvorschläge zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland. Wir stellen die Kernpunkte der geplanten Neuregelung vor.