Am 5. August 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vorgelegt. Ziel ist es, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) 2024 beschlossenen Reformen praxistauglicher zu gestalten. Der Entwurf konzentriert sich auf die Verbesserung der Umsetzungsprozesse, die Flexibilisierung der Finanzierung und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten Krankenhausversorgung in Deutschland.
Ziel des neuen Regelwerks ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität in Kliniken und Versorgungszentren. Zudem soll die flächendeckende medizinische Versorgung gestärkt werden, auch im ländlichen Raum. Wir fassen die Kernpunkte des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Gesetzes für Sie zusammen.
Krankenhäuser sollen ab dem kommenden Jahr über ein „Transparenzverzeichnis“ Informationen über Leistungen, Angebote und Qualität öffentlich machen.
Wir stellen die Reformpläne der Ampelkoalition zur sektorübergreifenden Patientenversorgung vor und gehen der Frage nach, ob die Behandlung von ambulanten Patienten künftig zum Erfolgsmodell für die betriebswirtschaftliche Ausrichtung von Krankenhäusern wird.
Durch ein strukturiertes Compliance Management System können Unternehmen der medizinischen Versorgung die Regelkonformität sicherstellen und Haftungsrisiken reduzieren.
Das Bundesgesundheitsministerium hat erneut Vorschläge zur Reform des aktuellen Krankenhaussystems vorgestellt. Die Regierungskommission empfiehlt, flächendeckend integrierte Notfallzentren sowie integrierte Leitstellen aufzubauen. Dies soll eine schnellere und gezielte Notfallhilfe ermöglichen.