Das Bundesgesundheitsministerium hat erneut Vorschläge zur Reform des aktuellen Krankenhaussystems vorgestellt. Die Regierungskommission empfiehlt, flächendeckend integrierte Notfallzentren sowie integrierte Leitstellen aufzubauen. Dies soll eine schnellere und gezielte Notfallhilfe ermöglichen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat erneut Vorschläge zur Reform des aktuellen Krankenhaussystems vorgestellt. Die Regierungskommission empfiehlt in ihrer vierten Stellungnahme vom 13. Februar 2023, die Notfallversorgung in Deutschland neu zu gestalten. Dafür sollen flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) sowie integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden.

Der flächendeckende Aufbau von ILS sieht vor, dass Hilfesuchende, die sich in einem Notfall an den Rettungsdienst oder an den kassenärztlichen Notdienst wenden, initial durch eine ILS nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden sollen. Die ILS wird damit nach dem Willen des Gesetzgebers die primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen. Daher sollen diese Stellen unmittelbar und rund um die Uhr erreichbar sein. Geplant ist, dass die medizinisch qualifizierten Fachkräfte in den ILS standardisierte, wissenschaftlich validierte, softwaregestützte und qualitätsgesicherte Ersteinschätzungen vornehmen. Hierdurch soll eine Über- oder Unterversorgung von Notfällen verhindert werden. Die Notaufnahmen in Krankenhäusern sollen so möglichst nur von Hilfesuchenden genutzt werden, die diese komplexen Strukturen wirklich benötigen.

Die INZ, die an Krankenhäusern angesiedelt werden sollen, dienen der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung. Diese werden aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notfallpraxis sowie einem „Tresen“ als zentrale Entscheidungsstelle bestehen. Das Ziel lautet, durch den Aufbau von INZ an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung (insgesamt derzeit rund 420 in Deutschland) Patientinnen und Patienten künftig über eine bedarfsgerechte Steuerung den richtigen Strukturen zuzuweisen – entweder in die Notaufnahme des Krankenhauses oder in die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Beteiligung sowohl der Kassenärztlichen Vereinigungen als auch der Krankenhäuser am INZ ist jeweils verpflichtend. Damit soll sichergestellt werden, dass die Lasten gleichmäßig verteilt werden. Flankierend werden integrierte Notfallzentren für Kinder- und Jugendmedizin (KINZ) an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Krankenhäusern mit einer pädiatrischen Abteilung aufgebaut.

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