Mit dem jüngst veröffentlichten Referentenentwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 (TKG-E) setzt der Gesetzgeber klare Akzente: Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus, mehr Transparenz mit dem „Gigabit-Grundbuch“ sowie ein erster Ansatz für den Regulierungsrahmen für die Migration von Kupfer auf Glas, mit welchem die Migration strukturiert und zugleich ein funktionsfähiger Wettbewerb gesichert werden soll. Die vorgeschlagenen Änderungen markieren eine spürbare regulatorische Neujustierung. Aus anwaltlicher Sicht entstehen für Telekommunikationsunternehmen neue Gestaltungs-spielräume, aber auch Compliance- und Investitionsrisiken.
Nur kurz nach dem Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur zur Kupfer-Glasfaser-Migration hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über digitale Netze (Digital Networks Act, „DNA“) vorgelegt. Der am 21 Januar 2026 veröffentlichte DNA soll unter anderem bestehende Vorgaben des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation ersetzen und neue Investitionsvoraussetzungen für den Ausbau fortgeschrittener Glasfaser- und Mobilfunknetze schaffen.
Mit ihrem neuen Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration konkretisiert die Bundesnetzagentur erstmals die regulatorischen Leitplanken für die perspektivische Kupferabschaltung. Für Telekommunikationsanbieter ergeben sich daraus erhebliche strategische, rechtliche und operative Implikationen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem jüngsten Urteil entschieden, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen mit Glasfaseranschlüssen bereits mit dem Vertragsschluss beginnt. Sofern Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, die Mindestvertragslaufzeit solle erst mit der Freischaltung des Endkundenanschlusses beginnen, seien solche Klauseln unwirksam.
Das BMDS hat Eckpunkte für eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Im Zentrum: neue Regeln für die Netzebene 4, Mitnutzungsentgelte und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Wir geben zum Jahresende einen Überblick, was auf die Branche zukommen könnte.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS) hat am 2. Oktober das Konsultationsverfahren zur Kupfer-Glasfaser-Migration gestartet. Ziel ist es, den Übergang von kupferbasierten Netzen hin zu flächendeckenden Glasfaserinfrastrukturen rechtlich und organisatorisch zu begleiten. Das Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planungssicherheit im Rahmen des Gigabit- und Glasfaserausbaus – und setzt die regulatorische Diskussion der letzten Monate fort.
Der Bundestag hat mit dem Ende des Monats Juni das sogenannte TKG-Änderungsgesetz 2025 verabschiedet. Deutlich wird mit diesem Gesetz die Bestrebung, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und dessen Priorisierung zu betonen. Unklar bleiben die tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Impulspapier zur Kupfer-Glasfaser-Migration veröffentlicht und darin aus ihrer Sicht den regulatorischen Rahmen für den Ausstieg aus der Kupferinfrastruktur skizziert. Insbesondere alternative Netzbetreiber hoffen darauf, dass die BNetzA diesen Umstieg geordnet, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Wir stellen das Papier auf den Prüfstand: Berücksichtigt es diese Anforderungen oder bleiben die Interessen der alternativen Netzbetreiber außen vor?
Die Erstellung des Verwendungsnachweises ist für Zuwendungsempfänger eine zentrale Herausforderung innerhalb ihrer geförderten Glasfaserprojekte. Eine strukturierte und konsistente Dokumentation ist erforderlich, um den Abruf der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen und Rückforderungen des Fördergebers zu vermeiden. In diesem Beitrag erläutern wir die prüfungsrelevanten Anforderungen und geben praxisnahe Empfehlungen für eine effiziente Nachweisführung.
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln sich mit der Gestaltung von Kündigungsrechten und Transparenzpflichten von Telekommunikationsdiensteanbietern befasst. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von den Telekommunikationsunternehmen im Rahmen ihrer digitalen Prozesse zur Verfügung gestellten Informationen die Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllen. Was bedeuten die Entscheidungen für Verbraucher und Unternehmen? Und welche Anpassungen sind nun erforderlich?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet zu Jahresbeginn die neuen Förderaufrufe im Rahmen der Gigabitrichtlinie 2.0. Erfahren Sie, welche Änderungen – von höheren Punktgrenzen für die Fast Lane bis hin zur reduzierten Förderobergrenze – den Weg für den bundesweiten Breitbandausbau ebnen
Kommunale Aufsichtsratsmitglieder stehen oft vor einer schwierigen Frage: Welche Informationen dürfen sie dem Gemeinderat mitteilen – und was bleibt vertraulich? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem aktuellen Urteil wichtige Klarstellungen getroffen. Es geht um das Verhältnis zwischen der Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat und der Verschwiegenheitspflicht nach § 394 Aktiengesetz (AktG).