Am 1. Januar 2026 ist eine bedeutende Änderung für Arbeitgebende in Kraft getreten: Das bisherige papierbasierte Verfahren zur Meldung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (PKV) wird durch ein vollständig elektronisches Datenaustauschverfahren ersetzt. Ziel dieser Umstellung ist es, Prozesse im Lohnsteuerabzugsverfahren zu vereinfachen, Fehlerquellen zu reduzieren und die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen effizienter und rechtssicher zu gestalten.
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Elektronischer Datenaustausch zur PKV ab 2026
Tax | Payroll & Sozialversicherung
Digitales Verfahren (DaBPV) in der Pflegeversicherung: Was Arbeitgebende seit dem 01. Juli 2025 wissen müssen
Sozialversicherung & Payroll Insights
Zum 1. Juli 2025 trat das neue digitale Verfahren (DaBPV) zur Ermittlung der Elterneigenschaft und Kinderzahl in der Pflegeversicherung in Kraft. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt seitdem die relevanten Daten automatisiert an die beitragsabführenden Stellen. Das neue Verfahren vereinfacht die Beitragsberechnung, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen aber auch rückwirkende Korrekturen der Pflegeversicherungsbeiträge bis maximal zum 1. Juli 2023. Erfahren Sie, welche Pflichten und Chancen daraus für Arbeitgebende resultieren.