Prüfungsfeststellungen aus einer Außenprüfung können seit 2025 weit über die ursprünglich geprüfte Steuerart hinauswirken. § 153 Abs. 4 AO verpflichtet Steuerpflichtige, unanfechtbar umgesetzte Prüfungserkenntnisse auf andere Steuererklärungen zu übertragen, auch wenn diese andere Steuerarten oder bislang ungeprüfte Zeiträume betreffen. Besonders sensibel ist die Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer und Versicherungsteuer. Hier kann ein einziger Sachverhalt über § 4 Nr. 10 UStG Auswirkungen auf beide Besteuerungssysteme entfalten. Der Beitrag zeigt, welche neuen Compliance-Pflichten entstehen, wo Auslegungsunsicherheiten bestehen und wie Unternehmen die damit verbundenen Risiken strukturiert steuern können.
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Tax Compliance & Betriebsprüfung
§ 153 Abs. 4 AO: Warum Umsatzsteuerprüfungen auch die Versicherungsteuer betreffen können
Versicherungsteuer & Gruppenversicherungen
Verkaufsaufschläge bei Gruppenversicherungen vor dem BFH: Steht das BMF-Schreiben von 2017 vor dem Aus?
Die Versicherungsteuer führt in der öffentlichen Wahrnehmung ein Schattendasein – zu Unrecht. Mit einem Regelsteuersatz von 19 % stellt sie für Versicherer und Versicherungsnehmer einen erheblichen, regelmäßig nicht abziehbaren Kostenfaktor dar. Umso mehr Aufmerksamkeit verdient der 9. Juli 2026: An diesem Tag hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs gleich drei versicherungsteuerrechtliche Verfahren mündlich verhandelt – im Zentrum stehen die Verkaufsaufschläge bei Gruppenversicherungen.