Der Börsenkurs eines Unternehmens ist ein zentraler Referenzwert für Investoren, Analysten und Entscheidungsträger. Er spiegelt die Markterwartung hinsichtlich der zukünftigen Ertragskraft eines Unternehmens wider – jedoch nicht zwangsläufig dessen tatsächlichen wirtschaftlichen Wert. Doch wann ist er tatsächlich ein verlässlicher Indikator für den „wahren“ wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens? Der im Januar 2026 veröffentlichte neue IDW Standard S 17 liefert hierzu eine fundierte und praxisnahe Antwort und stellt klare Anforderungen an die Beurteilung börsenkursbasierter Kompensationen.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung zur Marktrisikoprämie angepasst. Für Bewertungsstichtage ab dem 22. September 2025 gilt nun eine Bandbreite von 5,25 bis 6,75 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern sowie 4,50 bis 5,75 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern. Damit reagiert der FAUB auf die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Die neuen Bandbreiten liegen unterhalb der vorigen Empfehlung des FAUB aus dem Jahr 2019, die noch von einem außergewöhnlich niedrigen Zinsniveau geprägt war.
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. August 2025 einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Förderung privater Investoren und des Finanzstandorts (Standortförderungsgesetz / StoFöG) veröffentlicht. Dieser enthält auch Anpassungen der Regelungen zum Delisting nach § 39 BörsG.
Der Börsenkurs eines Unternehmens ist ein zentraler Referenzwert für Investoren, Analysten und Entscheidungsträger. Er spiegelt die Markterwartung hinsichtlich der zukünftigen Ertragskraft eines Unternehmens wider – jedoch nicht zwangsläufig dessen tatsächlichen wirtschaftlichen Wert. Doch wann ist er tatsächlich ein verlässlicher Indikator für den „wahren“ wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens? Der neue Entwurf des IDW Standards ES 17 liefert hierzu eine fundierte und praxisnahe Antwort – und stellt klare Anforderungen an die Beurteilung börsenkursbasierter Kompensationen.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat nun den IDW S 1 i.d.F. 2008 überarbeitet und den Entwurf der neuen Fassung IDW ES 1 am 7. November 2024 verabschiedet. Im Vergleich zum IDW S 1 i.d.F. 2008 wurde im IDW ES 1 der Aufbau neu gegliedert und eine begriffliche Modernisierung vorgenommen. Wir fassen die wesentlichen inhaltlichen Änderungen für Sie zusammen:
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG II) veröffentlicht. Dieser enthält auch Anpassungen der Regelungen zum Delisting nach § 39 BörsG. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.