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IDW S 1 i.d.F. 2026: Neufassung – Kernaussagen und Implikationen für die Bewertungspraxis

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Übersicht

Der IDW S 1 i.d.F. 2026 präzisiert die Anforderungen an Unternehmensbewertungen und stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters. Die Neufassung bringt mehr Klarheit bei Rollen, Plausibilitätsbeurteilungen und dem Umgang mit Synergien – mit spürbaren Auswirkungen auf die Bewertungspraxis.

INHALTE

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Neufassung des Standards „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ als IDW S 1 i.d.F. 2026 verabschiedet. Der Standard präzisiert wesentliche Grundlagen, greift Erfahrungen aus der Bewertungspraxis auf und stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters.

Ziel ist es, Bewertungsaufträge noch klarer am jeweiligen Anlass auszurichten und transparent festzuhalten, welche Plausibilitätsbeurteilungen in welchem Umfang und welcher Tiefe erforderlich sind. Zusätzlich hat der Gutachter bzw. Sachverständige zu beurteilen, ob und in welcher Höhe zusätzliche positive oder negative Auswirkungen auf die Zukunftserfolge – etwa Synergien aus einer Verbundgründung, ‑intensivierung oder ‑erweiterung – zu berücksichtigen sind.

IDW S 1 i.d.F. 2026: Zielbild und Einordnung der Neufassung

Der IDW S 1 i.d.F. 2026 bleibt der zentrale Referenzrahmen für Unternehmensbewertungen in Deutschland – mit dem Anspruch auf nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Ergebnisse. Die Neufassung erhöht Transparenz und Konsistenz der Vorgehensweise, ohne das fachliche Ermessen des Bewerters einzuengen.

  • Anlass- und Auftragsorientierung: Bewertungsaufträge sind noch eindeutiger an ihrem Zweck auszurichten – etwa bei Strukturmaßnahmen, transaktionsbezogenen Bewertungen oder Bewertungen für bilanzielle bzw. steuerliche Anlässe.
  • Plausibilitätsbeurteilungen: Der Standard konkretisiert verständlich, welche Plausibilitätsbeurteilungen jeweils in welchem Umfang und welcher Tiefe erforderlich sind.
  • Relevanz für Mandanten: Klarer wird, welche Rolle der Wirtschaftsprüfer übernimmt, welche Verantwortung er für die zugrunde gelegten Informationen und Annahmen trägt – und wie das Bewertungsergebnis einzuordnen ist.

IDW S 1 i.d.F. 2026: Funktionen, Planung und Plausibilitätsbeurteilung

Die Neufassung schärft die Rolle des Wirtschaftsprüfers in unterschiedlichen Funktionen und verknüpft diese Rollenlogik konsequent mit dem Umfang der Plausibilitätsbeurteilung:

  • Gutachter: vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilungen
  • Sachverständiger: ausreichende Plausibilitätsbeurteilungen
  • Berater: keine oder keine ausreichenden Plausibilitätsbeurteilungen 

Die Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers wird dabei deutlich herausgestellt – insbesondere durch die klare Abgrenzung zwischen Managementplanung und der daraus abzuleitenden Zukunftserfolgsplanung als Bewertungsgrundlage.
In Mandaten, in denen der Wirtschaftsprüfer als neutraler Gutachter oder neutraler Sachverständiger tätig ist, hat er zu beurteilen, ob und inwieweit die Managementplanung eine geeignete Ausgangsbasis für die Ableitung der Zukunftserfolgsplanung darstellt. Abhängig von dieser Beurteilung ist die Managementplanung sachgerecht anzupassen oder zu ergänzen.

Über Planung und Rollenlogik hinaus benennt das IDW weitere praxisrelevante Änderungen. Dazu zählen insbesondere die Schärfung zentraler Wertkonzepte durch die Einführung des plausibilisierten Entscheidungswerts sowie die Fortentwicklung des objektivierten Werts.

Synergien im IDW S 1 i.d.F. 2026: Einbezug und Maßstab

Synergien sind als zusätzliche positive oder negative Auswirkungen auf die Zukunftserfolge im Einzelfall zu beurteilen – insbesondere im Zusammenhang mit Verbundgründung, ‑intensivierung oder ‑erweiterung.

Maßstab für den Ansatz von Synergien sind dabei:

  • Erwartbarkeit aus Sicht eines umfassend informierten Eigenkapitalgebers
  • Keine Vollständigkeitsfiktion: Es sind nicht alle denkbaren Synergien zu berücksichtigen
  • Rein finanzielle Zielsetzung: ohne Einfluss auf die Geschäftspolitik 

Für die praktische Umsetzung ergibt sich hieraus ein klarer Anspruch an die Zukunftserfolgsplanung: Synergieerwartungen sind nachvollziehbar zu definieren (Quelle, Wirkmechanismus, Zeitraum), konsistent im Zahlenwerk abzubilden (Timing, Ramp‑up, Einmaleffekte) und inhaltlich schlüssig zu begründen.

Fazit: IDW S 1 i.d.F. 2026 und die Umsetzung in Mandaten

Der IDW S 1 i.d.F. 2026 stärkt Transparenz und Konsistenz der Vorgehensweise und zugleich die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters. Der Mehrwert für die Praxis liegt weniger in einer Veränderung der Grundmechanik als in der klareren Prozesslogik:
Der Bewertungsanlass und der konkrete Auftrag bestimmen die erforderliche Plausibilitätsbeurteilung; Rollen und Verantwortlichkeiten werden deutlich nachvollziehbarer; und die Beurteilung der Unternehmensplanung wird als zentrale Arbeitsstrecke konkretisiert.
Mit der Aufnahme des plausibilisierten Entscheidungswerts erhöht der IDW S 1 i.d.F. 2026 zudem die Aussagekraft von Unternehmensbewertungen für das Management – insbesondere im M&A‑ und Transaktionsumfeld.

Unser Partner Prof. Dr. Martin Jonas hat als Mitglied des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW die Neufassung dieses für die Unternehmensbewertung fundamentalen Standards maßgeblich mitgestaltet.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen zur Anwendung des neuen IDW S 1 oder zu konkreten Bewertungsanlässen haben.