Die Europäische Kommission hat mit Mitteilung vom 23. Dezember 2025 die EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) umfassend überarbeitet. Die Änderungen führen zu einer spürbaren Erweiterung der Entlastungsmöglichkeiten für stromintensive Unternehmen und vergrößern zugleich den Kreis der potenziell antragsberechtigten Branchen erheblich.
Etwa zwei Wochen nach der Ankündigung, dass bereits im kommenden Jahr das Antragsverfahren für den Industriestrompreis öffnen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun den Konzeptentwurf vor. Große Überraschungen bleiben aus, da die Rahmenbedingungen weitgehend aus dem CISAF bekannt sind und eng umgesetzt wurden. Trotzdem sollte der Entwurf genau geprüft werden: Einzelne Anpassungen – insbesondere eine flexible Aufteilung der Entlastungen auf drei Jahre sowie Änderungen bei der ökologischen Gegenleistung – schaffen relevante Spielräume für Unternehmen.
Wichtige Frist für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und als Letztverbraucher oder Kunden Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und bzw. oder dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von kumuliert mehr als EUR 2 Mio. erhalten haben.
Die hohen Energiepreise in Deutschland bleiben ein Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das bis 2030 gilt, schafft die EU-Kommission einen Rahmen, um nationale Strompreisentlastungen und den Industriestrompreis rechtssicher auszugestalten. Wir beleuchten, welche Unternehmen von CISAF profitieren können und welche Voraussetzungen für die Förderung gelten.
Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen C-293/23) zum Kundenanlagenbegriff des § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Kontext der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/944) gefällt. Dieses Urteil hat weitreichende rechtliche, aber auch praktische Implikationen für die derzeitigen Energieversorgungskonzepte und die Regulierung von Kundenanlagen.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat jüngst neue Leitfäden für die Antragstellung zur Strompreiskompensation sowie zur Carbon Leakage Kompensation veröffentlicht. Die Behörde plant Vereinfachungen bei der Prüfung von Beihilfeanträgen. Doch Vorsicht: Was nach Bürokratieabbau aussieht, ist mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, vor allem im Bereich Carbon Leakage.
Obwohl die Schwankungen bei den Energiepreisen zurückgegangen sind und sich eine leichte Normalisierung der Energiepreise eingestellt hat, bleibt die Unsicherheit, ob sich ähnliche Ausschläge wie im Vorjahr in diesem Winter wiederholen werden. Unternehmen sollten weiterhin auf eine vorausschauende Strategie setzen.
Der CBAM betrifft große Teile der deutschen Industrie, die innerhalb der EU, Stahl, Eisen, Zement, Aluminium, Elektrizität, Wasserstoff und Düngermittel aus Nicht-EU Staaten importieren. Sie müssen jetzt ihre CO2-Emissionen bei der Herstellung ihrer Produkte genau berechnen. Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss dafür ein Ausgleich gezahlt werden.
Die Absenkung der EEG-Umlage ermöglicht es einem größeren Kreis an Unternehmen, sich vollständig von der Konzessionsabgabe Strom befreien zu lassen. Was Sie bei einem entsprechenden Antrag beachten sollten.