Die deutsche Grunderwerbsteuer ist komplex und stellt insbesondere bei konzerninternen Umstrukturierungen häufig ein wesentliches Transaktionshindernis dar. Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Grunderwerbsteuer könnte jedoch perspektivisch zu einer spürbaren Entlastung beitragen und die Diskussion in Deutschland neu beleben.
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Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung vom 28.05.2026 (S 2332.1.1-29/4 St36) erstmals zur lohnsteuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen mit negativer Liquidationspräferenz – sogenannten Hurdle- oder Growth-Shares – geäußert. Die Verfügung ist insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen und Private-Equity-Strukturen relevant. Sie stellt klar: Hurdle- bzw. Growth-Shares führen nicht automatisch zu Arbeitslohn. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung, die Bewertung der Anteile, die wirksame gesellschaftsrechtliche Umsetzung sowie die tatsächliche Durchführung des Beteiligungsmodells.
In seinem Bericht vom 18. Juni 2025 gab der Rat der EU bekannt, dass der Vorschlag der „ATAD III-Richtlinie“ („Unshell-Richtlinie“) nicht weiterverfolgt wird. Ziel dieser Richtlinie war es, die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen und substanzarmen Gesellschaften für Steuervermeidungszwecke zu unterbinden. Obgleich der Gedanke nachvollziehbar erscheint, war die angestrebte Regelung überaus komplex, praxisfern und vielfach überschießend ausgestaltet. Zudem war fraglich, wie sie sich in das bereits bestehende Geflecht an Substanzanforderungen im nationalen und internationalen Steuerrecht eingliedert.
Der deutsche Private-Equity-Markt steht vor einer großen Herausforderung: Immer mehr Portfoliounternehmen verbleiben länger als geplant im Besitz ihrer Investoren. Mehr als 400 Unternehmen gelten bereits als „overdue“ – ein deutliches Zeichen für den Exit-Stau im deutschen Mid-Market und die zunehmende „Exit-Blockade“. In unserer Analyse zeigen wir zunächst die aktuelle Entwicklung, beleuchten anschließend die Ursachen dieses Phänomens und erläutern abschließend, wie Investoren und Beratungshäuser mit gezielten Exit-Readiness-Initiativen auch in einem herausfordernden Umfeld erfolgreiche Exits realisieren können.