Kommunale Digitalisierungsstrategien sind heute ein zentraler Schlüssel, um Verwaltung, Infrastruktur und Bürgerservices nachhaltig zu modernisieren. Die Praxis zeigt deutlich: Erfolgreiche Strategien verbinden ein präzises Zielbild mit klar priorisierten Maßnahmen, einer wirkungsvollen Governance und spürbaren Mehrwerten für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende. Wir beleuchten wesentliche Erfolgsfaktoren moderner Digitalisierungsstrategien für Kommunen und teilen Erfahrungen aus realen Entwicklungsprozessen – von Vision und Reallabor bis hin zu Projektportfolio und handlungsfeldbezogenen Maßnahmen.
Für Zahlungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) an private Zahlungsempfänger besteht seit den frühen 1990er Jahren eine Mitteilungspflicht im Sinne einer Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden. Neu ist: Zahlungen ab dem Jahr 2025 müssen verpflichtend elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang November einen ersten Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets veröffentlicht. Gegenstand des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung neuer Regelungen zur Zukunft der Gasnetze in Deutschland. Insbesondere ist die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen vorgesehen, die die rechtliche Grundlage für die zukünftige Umnutzung, Umwidmung oder auch die dauerhafte Außerbetriebnahme von Gasnetzen oder Teilen davon in Anbetracht eines perspektivisch zu erwartenden Rückgangs der Erdgasnachfrage bilden. Der zuletzt genannte Aspekt, also die künftigen Regelungen zur Stilllegung und zum Rückbau von örtlichen Gasverteilernetzen, soll nachfolgend näher analysiert werden.
Digital gestützte Controllinglösungen für effiziente Entscheidungsprozesse im Sozialwesen
Mit dem neuen § 75a GO NRW erhalten Kommunen ab 2026 deutlich mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung – bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Der Beitrag zeigt, was sich ändert und wie Gemeinden ihre Vergabepraxis künftig rechtssicher gestalten können.
Viele Kommunen verpachten Dachflächen zur Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen (PV). Häufig wird übersehen, dass auch die Überlassung von (Dach-) Flächen durch Kommunen zu einer Betriebsaufspaltung führen kann – mit erheblichen steuerlichen Folgen. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf zu achten ist und wie steuerliche Risiken vermieden werden können
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. Oktober 2025 das lang erwartete Schreiben zur klimaneutralen Ausgestaltung des steuerlichen Querverbunds zwischen Schwimmbädern und Energieversorgungsbetrieben veröffentlicht. Damit schafft das BMF erstmals klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für kommunale Betreiber, die auf nachhaltige Energie setzen.
Wir unterstützen Kommunen dabei, ihre Finanzlage nachhaltig zu stabilisieren und Handlungsspielräume zurückzugewinnen.
Mit der Vorlage des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 22. Mai 2025 (BFH, V R 22/23) steht die Frage im Raum, ob die Steuerbefreiung von Servicegesellschaften nach § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) europarechtskonform ist. Damit rückt die Gemeinnützigkeit solcher Strukturen in den Fokus des europäischen Beihilferechts. Für Non-Profit-Organisationen, Krankenhäuser und Einrichtungen des öffentlichen Sektors geht es jetzt vor allem darum, ob Servicegesellschaften steuerlich privilegiert bleiben dürfen.
Wenn es um die steuerliche Behandlung der Stromlieferung an Mieter aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und Blockheizkraftwerken (BHKW) geht, bestehen zwei Möglichkeiten: Es kann sich sowohl um eine steuerfreie Nebenleistung als auch eine steuerpflichtige Hauptleistung handeln. In die Beurteilung dieser Frage ist jetzt neue Bewegung gekommen. Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen.
Schwimmbäder und ein reibungslos funktionierender öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sind zentrale Bausteine für die Lebensqualität und Attraktivität jeder Kommune. Es galt lange als selbstverständlich, dass das örtliche Stadtwerk einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung dieser Einrichtungen leistet. Doch dieses eingespielte Modell steht heute vor nie dagewesenen Herausforderungen.
Die Einführung eines CAFM-Systems (Computer Aided Facility Management) bietet öffentlichen Einrichtungen die Chance, ihre Liegenschaften, technischen Anlagen und Infrastrukturen zentral zu verwalten, Betriebs- und Wartungsprozesse zu optimieren, gesetzliche Pflichten (u.a. Betreiberverantwortung) transparent nachzuweisen und Ressourcen langfristig effizienter einzusetzen. Damit die Potenziale voll ausgeschöpft werden, bedarf es mehr als nur die technische Systemeinführung: Eine saubere Datenbasis, klare Prozesse und die Integration in bestehende Strukturen sind entscheidend. Dieser Beitrag zeigt, wie ein strukturiertes Vorgehen in fünf Schritten – von der Bedarfsanalyse bis zur nachhaltigen Nutzung – den Erfolg sichert. Zudem erfahren Sie, wie professionelle Beratung dabei unterstützt, Risiken zu minimieren, Compliance zu gewährleisten und den Nutzen langfristig zu maximieren.