Die nächste wichtige Frist für die Einführung der E-Rechnung rückt näher: Ab dem 1. Januar 2027 gelten für viele Unternehmen neue Pflichten bei der elektronischen Rechnungsstellung. Obwohl die E-Rechnung bereits seit dem 1. Januar 2025 rechtlich verankert ist, werden notwendige Umstellungen in der Praxis häufig noch hinausgeschoben.
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Die Bundesregierung plant die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige und verschärft zugleich die Sanktionen bei Steuerhinterziehung. Für Unternehmen und Geschäftsführer steigt damit das steuerstrafrechtliche Risiko erheblich. Warum ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) künftig zum entscheidenden Schutzinstrument werden könnte.
Bonuszahlungen im Zentralregulierungsgeschäft werfen umsatzsteuerlich komplexe Abgrenzungsfragen auf. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 2024 (XI R 6/22) hat das Finanzgericht (FG) Münster im zweiten Rechtsgang entschieden, dass weitergeleitete Gruppenboni an die Anschlusskunden durch den Zentralregulierer im konkreten Streitfall weder eine Entgeltminderung noch ein Entgelt für eine eigenständige Leistung darstellen. Im Ergebnis liegt kein umsatzsteuerbarer Vorgang vor. Für Unternehmen mit Einkaufs- und Zentralregulierungsstrukturen ist die Entscheidung praxisrelevant, weil sie die Bedeutung der konkreten Leistungsbeziehungen und Vertragsgrundlagen betont.
Die Beziehungen zwischen der EU und den USA im Bereich des internationalen Handels treten in eine neue Phase ein: Mit dem sogenannten „Turnberry-Deal“ und der Verordnung (EU) 2026/1455 wurde erstmals ein Mechanismus geschaffen, der Zollpräferenzen ohne klassisches Freihandelsabkommen ermöglicht. Für Unternehmen eröffnen sich dadurch kurzfristig attraktive Einsparpotenziale im Importgeschäft. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an die Nachweisführung und die Zoll-Compliance, die nicht unterschätzt werden darf.
In Teil 2 und Teil 4 unserer Reihe wurden bereits Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht intensiv aus der Sicht von Haftung und Compliance beleuchtet. In diesem Teil widmen wir uns dem Bereich, in dem sich das Zusammenspiel von Theorie und Praxis am stärksten manifestiert – der Payroll.
Das BMF ordnet den Umgang mit gemischt genutzten Eingangsleistungen bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engeren Sinne neu. Das Schreiben ist vor allem für juristische Personen des öffentlichen Rechts („jPöR“) sowie für steuerbegünstigte Körperschaften mit ideellem Bereich praxisrelevant, weil es die Abgrenzung zwischen privater und nichtwirtschaftlicher Nutzung klarer fasst und zahlreiche Abschnitte im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) anpasst. Ändert sich das Nutzungsverhältnis zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit, wird künftig nicht mehr die unentgeltliche Wertabgabe angewendet, sondern die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.
Die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft sollen künftig um ein Erklärungsverfahren ergänzt werden. Im Referentenentwurf (RefE) für ein Jahressteuergesetz vom 19. Mai 2026 wird die aktuelle Regelung zur Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) gestrichen und durch eine Neuregelung in § 2c UStG-E ersetzt.
Lizenz- und Rechteüberlassungen mit Auslandsbezug lösen regelmäßig eine Quellensteuerpflicht aus – und genau hier entstehen in der Praxis erhebliche Risiken. So wird der Steuerabzug nach § 50a EStG häufig übersehen oder fehlerhaft angewendet und in den zugrunde liegenden Verträgen unzureichend abgebildet – mit entsprechenden Haftungsfolgen für den inländischen Vergütungsschuldner. Ein Quellensteuer Health Check hilft, solche Sachverhalte überhaupt erst zu identifizieren, Prozesse und Zuständigkeiten zu prüfen und die Schnittstelle zwischen Fachabteilungen und Steuerabteilung zu schließen – bevor es die Betriebsprüfung tut.
Die richtige Verzahnung von Zoll- und Umsatzsteuerprozessen ist für international agierende Unternehmen entscheidend. Gut abgestimmte Prozesse sind wesentlich für die korrekte Abbildung von Zöllen und Umsatzsteuer im internationalen Warenverkehr, sichern Effizienz und vermeiden Fehler.
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz sind in der Praxis mit zahlreichen steuerlichen und zollrechtlichen Fragestellungen verbunden. Fehler entstehen dabei häufig nicht aufgrund fehlender Fachkenntnisse, sondern aufgrund komplexer Schnittstellen zwischen Steuerarten, Prozessen und Organisationseinheiten. Ein strukturierter Umsatzsteuer- und Zoll-Health Check schafft Transparenz, identifiziert Risiken frühzeitig und zeigt konkrete Optimierungspotenziale auf – bevor es zu Beanstandungen durch Steuer- oder Zollbehörden kommt.
Das Umsatzsteuerrecht regelt in § 13c UStG eine Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Bei Abtretungen und Verpfändungen an Nichtunternehmer oder Pfändungen durch Nichtunternehmer kommt die Haftung nach § 13c UStG nach bisheriger Verwaltungsauffassung nicht in Betracht. Zu den Nichtunternehmern zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), soweit kein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG vorliegt.
Das BMF hat den Entwurf der neuen Außenprüfungsordnung (ApO) veröffentlicht. Die ApO soll die bisherige Betriebsprüfungsordnung ersetzen und legt einen stärkeren Fokus auf risikoorientierte Prüfungen, beschleunigte Verfahren und ausgeweitete Mitwirkungspflichten für Unternehmen.