Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen ist bislang nicht einheitlich in der EU geregelt. Mit Urteil vom 4. September 2025 bringt der EuGH mehr Klarheit: Bestimmte Anpassungen sind umsatzsteuerpflichtig – doch auch in Deutschland fehlt es weiterhin an eindeutigen Vorgaben.
Verrechnungspreise stehen zunehmend im Fokus nationaler und internationaler Steuerbehörden. Die regulatorischen Anforderungen entwickeln sich dynamisch, während Betriebsprüfungen an Tiefe und Komplexität gewinnen. Unternehmen geraten zunehmend unter Ressourcendruck. Sie sehen sich daher mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre Verrechnungspreissysteme strategisch auszurichten und Themen zu priorisieren. Eine individuell entwickelte Verrechnungspreisstrategie ist essenziell, um Risiken zu minimieren und steuerliche Streitigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig ergeben sich Chancen: durch mehr Transparenz in Intercompany-Beziehungen, den Einsatz strukturierter Daten sowie digital gestützter Prozesse.
Am 12. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG 2024) veröffentlicht. Angesichts der Neuregelungen durch das Wachstumschancengesetz wurde die finale Fassung mit Spannung erwartet. Das Schreiben enthält einige wichtige Konkretisierungen zur Neuregelung des § 1 Abs. 3d und 3e des Außensteuergesetzes (AStG). Gleichzeitig äußert sich das BMF erstmalig zu Amount B der OECD. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Neuregelungen. Wesentliche Anpassungen haben die Ausführungen in Kapitel J zu Finanzierungsbeziehungen erfahren. Hintergrund sind die mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Neuregelungen zu konzerninternen Finanzierungsbeziehungen und Finanzierungsdienstleistungen.
Bei der Prüfung der Anerkennung von Finanzierungsaufwendungen gelten trotz des Jahressteuergesetzes 2024 verschärfte Voraussetzungen – auch bei Altdarlehen. Was Unternehmen jetzt beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Der Gesetzgeber hat die Ende 2022 verschärften Verrechnungspreisdokumentationspflichten erneut angepasst und deren Anwendung deutlich vorverlegt. Was Unternehmen jetzt beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zwei Änderungen im Außensteuergesetz haben ab dem Veranlagungszeitraum 2024 Auswirkungen auf die Behandlung von konzerninternen grenzüberschreitenden Finanzierungstransaktionen und sollten unbedingt beachtet werden. Wir stellen die neuen Vorschriften vor.
Ein neuer Bericht der OECD bestimmt die Margen für Basisvertriebs- und Kommissionsgeschäfte mit begrenztem Risiko. Der Bericht wird als Anhang den OECD-Leitsätzen beigefügt. Derzeit ist noch unklar, ob Deutschland die Regeln anwenden wird.
Die OECD schreitet bei Pillar One Amount B in der Umsetzung ihres Zwei-Säulen-Modells voran und die EU-Kommission veröffentlicht einen Richtlinienentwurf zu Ver-rechnungspreisen. Die Verrechnungspreiswelt steht damit vor wesentlichen Neuerungen.
Erfahren Sie, wie Sie inflations- und zinsbedingte Verwerfungen Ihres Verrechnungspreissystems erkennen und korrigieren können.