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Umsatzsteuer aktuell

EuGH bestätigt Rechtsprechung zu festen Niederlassungen

Aktuell: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. Mai 2020 (Rechtssache C-547/18 - Dong Yang) entschieden, dass es grundsätzlich möglich sei, dass eine eigenständige Tochtergesellschaft (TG) eine feste Niederlassung ihrer Muttergesellschaft (MG) begründen kann. Er widerspricht damit der Generalanwältin Kokott, die dies aufgrund der Tatsache, dass es sich um zwei Steuerpflichtige handelt, grundsätzlich in ihrem Schlussantrag ausgeschlossen hatte.

In dem oben genannten Urteil führt der EuGH insbesondere aus, dass zwar das bloße Halten einer TG noch keine feste Niederlassung einer MG begründet, dies jedoch grundsätzlich möglich ist. Er knüpft dies maßgeblich an das Vorliegen der personellen und technischen Ausstattung der TG gemäß Artikel 11 EU-VO, die anhand der tatsächlichen Verhältnisse zu prüfen sind. Allein die Rechtsform der TG spielt für die Einstufung als feste Niederlassung keine Rolle.

Das bedeutet: Die Unsicherheiten für TG bleiben bestehen, insbesondere in Bezug auf die Leistungsabrechnungen an die MG, da es der EuGH versäumt klarzustellen, wann genau eine TG eine feste Niederlassung der MG sein kann.