Seit Edward Snowden und Julian Assange ist der Begriff Whistleblower allgegenwärtig und heißt auf Deutsch so viel wie Hinweisgeber. Doch bis heute fürchten Hinweisgebende bei Meldung im eigenen Unternehmen, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Repressalien.
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Das Gesetz im Überblick

Um Hinweisgebende nachhaltiger und besser zu schützen, hat sich das Bundeskabinett mit dem Beschluss zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der europäischen Richtline angeschlossen. Das Gesetz soll in Deutschland zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Unternehmen im Privatsektor mit mind. 50 Mitarbeitenden und öffentliche Behörden sollen nunmehr gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) verpflichtet werden, Meldestellen für Hinweisgebende einzurichten und gemeldeten Hinweisen mit der notwendigen Sorgfaltspflicht nach Plausibilität und Stichhaltigkeit nachzugehen.

Folgende geplante Bausteine des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind besonders hervorzuheben:

  • Etablierung von internen und externen Meldestellen als Pflichtvorgabe bei einer Unternehmensgröße von mind. 50 Mitarbeitenden
  • Vertraulichkeitsgebot, Schutz von Identitäten hinweisgebender und sämtlicher von der Meldung betroffenen Personen
  • Anonyme Meldungen möglich, diese fallen ebenfalls unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Schutz vor Repressalien, Verbot von Repressalien gegenüber Hinweisgebenden
  • Schadenersatzansprüche beim Verstoß gegen das Verbot von Repressalien oder bei vorsätzlichen Falschmeldungen im Rahmen der Meldung durch Hinweisgebende
  • Offenlegung, enge Voraussetzungen, Hinweise durch Hinweisgebende der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

 

Unterstützung bei der Umsetzung

Diese neuen Anforderungen können Unternehmen und Behörden vor einige neue Herausforderungen stellen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Wir stellen Ihnen ein Meldetool als Service für Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Bei diesem Tool können Hinweisgebende, wenn gewünscht anonym, Hinweise inkl. Beweiskette gegenüber dem Unternehmen oder der Behörde melden. Allerdings ist es mit einer Meldung durch Hinweisgebende für das Unternehmen oder die Behörde im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit der Verantwortung getan. Aus dem Grund bieten wir ebenfalls eine juristische Prüfung des Hinweises auf Plausibilität und Stichhaltigkeit an und im Falle einer positiven Bewertung auch eine Ende-zu-Ende-„Internal Investigation“ mit den dazu notwendigen Spezialistinnen und Spezialisten aus Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Forensik und Schadensermittlung an. Der Servicebaukasten besteht aus diversen individuell auswählbaren Bausteinen, um individuell auf Ihre Anforderungen eingehen zu können. Ziel ist es, sowohl das Unternehmen als auch Hinweisgebende gesamtheitlich und vollumfänglich gemäß den Maßnahmen und Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu schützen.

 

Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany

Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany bietet Hinweisgebenden die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance-Verstöße vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Der Hinweis erreicht unmittelbar unser Compliance Committee. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und dem Compliance Committee, trotz Gewährleistung der Anonymität der Hinweisgebenden.

Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany

Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance-Verstöße vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Der Hinweis erreicht unmittelbar unser Compliance Committee. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Hinweisgeber und dem Compliance Committee, trotz Gewährleistung der Anonymität des Hinweisgebers.