Arbeitsrechtliche Aspekte vor dem Hintergrund der EU-KI-Verordnung
KI-Einsatz im HR BereichKünstliche Intelligenz (KI) ist inzwischen allgegenwärtig und gerade im Personalbereich (HR) ist ihr Einsatz verlockend. Ob im Recruiting, im laufenden Arbeitsverhältnis oder auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Allerdings steigen mit zunehmendem Einsatz von KI auch die Anforderungen an Unternehmen. Unternehmen haben beim Einsatz von KI vor allem die EU-KI-Verordnung (KI-Verordnung) zu beachten, durch die seit 2025 schrittweise verbindliche Regeln und neue Haftungsfragen eingeführt wurden und ab dem 2. August 2026 weitere Regeln hinzutreten. Aber auch unabhängig von der KI-Verordnung gibt es arbeitsrechtliche Regelungen beim Einsatz von KI im HR-Bereich zu beachten. Neben den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden, dürfen auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht außer Acht gelassen werden.

