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Aktueller Gesetzentwurf

Bekämpfung von Gewinnverkürzung und –verlagerung – (BEPS)

Aktuell: Das Bundesfinanzministerium hat Ende Mai 2020 den Gesetzentwurf veröffentlicht, der die innerstaatliche Umsetzung der im Mehrseitigen Übereinkommen (Multilaterales Instrument - MLI) vom 24. November 2016 getroffenen Maßnahmen ermöglichen soll. Er enthält die Umsetzung eines Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch entsprechend Aktionspunkt 6 und zur Verbesserung der Wirksamkeit der in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismen entsprechend Aktionspunkt 14 des BEPS-Aktionsplans (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting).

Eine Zustimmung des Bundestages und -rates zu diesem Gesetz soll die Ratifikation des MLI ermöglichen. Damit werden sowohl die Benennung der erfassten Steuerabkommen als auch die weiteren Auswahlentscheidungen und Vorbehaltungserklärungen für Deutschland verbindlich werden.

In einem zweiten Schritt sollen die sich aus dem MLI unter Berücksichtigung der Auswahlentscheidungen Deutschlands und des jeweils anderen Vertragsstaats für die erfassten DBA ergebenden Modifikationen durch ein Anwendungsgesetz konkretisiert und in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Entwürfe zu den Anwendungsgesetzen liegen bis jetzt noch nicht vor. Das Wirksamwerden des jeweiligen Anwendungsgesetztes wird für die einzelnen Abkommen im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben werden.

Das bedeutet: Ein erster Schritt zur Anpassung der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des MLI ist damit nach nunmehr fast 4 Jahren getan. Dennoch steht die konkrete Änderung des jeweiligen DBA noch aus. Es bleibt damit weiter zu beobachten, ob im Rahmen der Anpassung der betroffenen DBA weitergehende Änderungen über den Rahmen des MLI hinaus erfolgen.

 

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