Die PPWR macht Verpackungen zu einer Frage des Marktzugangs

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Was sich ändert

  • Konformität muss vor dem Inverkehrbringen belastbar belegt sein.​
  • Rollen in der Lieferkette bestimmen: wer verantwortet Dokumentation, Kennzeichnung und EPR?​
  • Verpackungsdaten werden prüfungs-, bilanz- und ESG-relevant.​
  • Transportverpackungen sowie Verpackungen im reinen B2B-Verkehr rücken verstärkt in den Fokus.​
  • Fehler können Vertriebsverbote, Rücknahmen, Bußgelder und Schadensersatzansprüche auslösen.​

Fast jedes Unternehmen kommt mit Verpackungen in Berührung

Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die konkrete Rolle des Unternehmens im Verpackungs- und Vertriebsprozess.​

Unbedingt beachten!

Ein Unternehmen kann gleichzeitig mehrere Rollen einnehmen. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, der Vertriebsweg und der jeweilige Zielmarkt. „Erzeuger“ und „Hersteller“ sind dabei keine austauschbaren Begriffe: Konformitätsverantwortung und erweiterte Herstellerverantwortung folgen unterschiedlichen Regeln.

Die Rollenzuordnung orientiert sich an den Definitionen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

Die PPWR betrifft den gesamten Verpackungslebenszyklus

Von Material und Gestaltung über Kennzeichnung und Konformität bis zu EPR und Reporting: Die PPWR verbindet technische Anforderungen an Verpackungen mit umfangreichen organisatorischen Pflichten.

Welche davon gelten, hängt insbesondere von der Verpackungsart, der Rolle des Unternehmens und dem jeweiligen Zielmarkt ab.

Nicht jede Pflicht gilt für jedes Unternehmen gleichermaßen. Entscheidend sind die konkrete Rolle, die Verpackungsart, der Vertriebsweg und der Mitgliedstaat, in dem die Verpackung bereitgestellt wird.

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Unternehmen müssen prüfen und nachweisen, dass ihre Verpackungen die geltenden Anforderungen der PPWR erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine Konformitätsbewertung, eine technische Dokumentation und – abhängig von der jeweiligen Rolle – die EU-Konformitätserklärung.

Erforderliche Nachweise sollten frühzeitig und strukturiert entlang der Lieferkette beschafft werden. Dazu zählen beispielsweise Angaben zu Materialien, Verpackungsaufbau, Recyclingfähigkeit und eingesetzten Rezyklaten. Hersteller, Importeure und Vertreiber treffen dabei unterschiedliche Prüf-, Informations- und Aufbewahrungspflichten.

Zentrale Handlungsfelder: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, Nachweismanagement

Die PPWR begrenzt den Einsatz bestimmter besorgniserregender Stoffe in Verpackungen. Besondere Anforderungen gelten unter anderem für Schwermetalle und PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Gleichzeitig können weitere europäische Vorgaben, etwa aus dem Chemikalien- oder Lebensmittelkontaktrecht, relevant sein.

Unternehmen benötigen daher belastbare Informationen über die stoffliche Zusammensetzung ihrer Verpackungen. Lieferantenerklärungen, Spezifikationen und Prüfnachweise sollten systematisch erfasst und regelmäßig auf Aktualität geprüft werden.

Zentrale Handlungsfelder: Stoffdaten, Grenzwerte, Lieferantennachweise, Lebensmittelkontakt, Prüfprozesse

Verpackungen sollen auf das notwendige Maß reduziert, recyclingfähig gestaltet und verstärkt in Kreisläufen geführt werden. Abhängig von Verpackungsmaterial und Anwendung können zudem Vorgaben zum Rezyklatanteil oder zur Wiederverwendung gelten.

Damit wird Verpackungsdesign zu einer bereichsübergreifenden Aufgabe. Produktentwicklung, Einkauf, Nachhaltigkeit, Qualität und Compliance müssen gemeinsam bewerten, ob Materialwahl, Gewicht, Format und Komponenten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Designentscheidungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Zentrale Handlungsfelder: Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Designentscheidungen

Die PPWR führt neue und stärker harmonisierte Anforderungen an die Kennzeichnung von Verpackungen ein. Verbraucher, Entsorger und Geschäftspartner sollen relevante Informationen zu Material, Entsorgung und Wiederverwendbarkeit leichter erkennen können.

Unternehmen müssen dafür Verpackungsdaten konsistent vorhalten und in Kennzeichnungen, Begleitunterlagen und gegebenenfalls digitalen Informationsträgern abbilden. Gleichzeitig muss nachvollziehbar bleiben, von wem eine Verpackung bezogen und an wen sie weitergegeben wurde.

Zentrale Handlungsfelder: Kennzeichnung, Materialangaben, digitale Informationen, Identifikation, Rückverfolgbarkeit

Wer Verpackungen erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, kann dort als Erzeuger im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung gelten. Daraus können Registrierungs-, Melde-, Finanzierungs- und Rücknahmepflichten entstehen. Bei grenzüberschreitenden Lieferketten kann ein Unternehmen in mehreren Staaten EPR-pflichtig sein.

Die konkrete Umsetzung erfolgt weiterhin über nationale Systeme. Für Deutschland sind daher neben der PPWR insbesondere die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (ab 12.8. 2026 in der Form des neuen VerpackDG) und die Anforderungen des Verpackungsregisters LUCID zu berücksichtigen. Parallel dazu bleiben die Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) und der Anforderungen des Umweltbundesamts auf deren Plattform DIVID für die nach EWKFondsG gelisteten Einwegkunststoffartikel bestehen.

Zentrale Handlungsfelder: Rollenprüfung, Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldungen, Finanzierung, Rücknahme, Prüfung der Vollständigkeitserklärungen und jährlichen Mengenmeldungen durch registrierte Prüfer.

PPWR-Compliance benötigt klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Daten und kontrollierbare Prozesse. Verpackungsinformationen stammen häufig aus unterschiedlichen Bereichen und Systemen – etwa Einkauf, Produktentwicklung, Logistik, Vertrieb und Nachhaltigkeitsmanagement.

Unternehmen sollten deshalb festlegen, wer Daten beschafft, Anforderungen bewertet, Meldungen abgibt und Nachweise freigibt. Ein zentrales Daten- und Kontrollkonzept erleichtert die Umsetzung, reduziert Doppelarbeit und schafft eine belastbare Grundlage für interne Prüfungen und behördliche Anfragen.

Zentrale Handlungsfelder: Verantwortlichkeiten, Datenmanagement, Kontrollen, Reporting, Nachweise, Governance

Wenn Anforderungen nicht erfüllt sind

Nichtkonformität gefährdet Marktzugang, Geschäftsergebnis und Reputation

Die PPWR macht Verpackungskonformität zu einer strategischen Aufgabe. Frühzeitige Klarheit über Anforderungen, Rollen und Verantwortlichkeiten hilft, Risiken entlang der gesamten Lieferkette zu begrenzen.

Einzelne PPWR-bezogene Bußgeldtatbestände greifen nach den nationalen Übergangsvorschriften ab Februar 2027.​

Marktzugang

Inverkehrbringungsverbote​

Nicht konforme Verpackungen dürfen grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden.​

Enforcement

Bußgelder, Abschöpfungen etc.​

Ordnungswidrigkeitenverfahren können sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen avisieren.​

Folgen

Rücknahme, Rückruf, Einziehung​

Hinzu kommen Kundenansprüche, Bestandsrisiken und Reputationsschäden.​

    Unser Beratungsansatz

    Drei Perspektiven schließen die Lücken zwischen Pflicht, Daten und Transformation

    Leistungen werden unter Beachtung der berufsrechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen klar abgegrenzt.​

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    Prüffähige Daten verbinden Compliance mit Circular Economy

    Audit & Assurance​

    • Prüfung und Testierung von Verpackungsmengen und Vollständigkeitserklärungen​
    • Untersuchung von Mengenströmen, Meldungen, Prozessen und Kontrollen​
    • Einordnung von Rückstellungen, Verpflichtungen und Risiken im Jahresabschluss​
    • Assurance zu ausgewählten Verpackungs- und Kreislaufwirtschaftskennzahlen​

    ESG Services

    • Verpackungs-Baseline und KPI-System für Material, Gewicht und Kreislauffähigkeit​
    • Roadmap für Vermeidung, Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit und Rezyklate​
    • Eco-Design-Governance und Integration in Produktentwicklung und Einkauf​
    • Lieferantenprogramme und Verbindung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung​

    Recht verankert Verantwortung – vom Produkt bis zum Vertrag

    Legal

    • Rollen- und Pflichtenmapping für Gesellschaften, Marken und Verpackungsportfolios​
    • Gap-Analyse, Compliance-Roadmap und Bewertung einzelner Verpackungen​
    • Anpassung von Verträgen Einkauf, Herstellung, Private Label, Import und Logistik​
    • Registrierung, Marktüberwachung sowie Beratung zu Ordnungswidrigkeitenverfahren​

     

    Praxisbeispiel

    Der Lieferant produziert – doch die Marke kann die Verantwortung verschieben

    Ein Handelsunternehmen lässt eine Verkaufsverpackung für seine Eigenmarke entwickeln und herstellen. Das technische Wissen liegt beim Lieferanten.​

    Markenauftritt &​ Kennzeichnung prüfen​
    Schritt 01

    Markenauftritt &​ Kennzeichnung prüfen​

    1.
    Markenauftritt feststellen
    Prüfen, ob Name oder Marke des Handelsunternehmens auf der Verpackung erscheinen.
    2.
    Gestaltungshoheit klären
    Ermitteln, wer Material, Format, Verpackungsaufbau und Kennzeichnung vorgibt oder freigibt.
    3.
    Pflichtangaben kontrollieren
    Sicherstellen, dass erforderliche Angaben vollständig, korrekt und nachvollziehbar angebracht sind.
    Rollen und Pflichten zuordnen
    Schritt 02

    Rollen und Pflichten zuordnen

    1.
    Hersteller bestimmen
    Prüfen, ob das Handelsunternehmen durch die Bereitstellung unter eigener Marke als Hersteller einzuordnen ist.
    2.
    Erzeugerrolle je Markt prüfen
    Feststellen, wer die Verpackung im jeweiligen Mitgliedstaat erstmals bereitstellt und EPR-pflichtig wird.
    3.
    Weitere Rollen erfassen
    Lieferanten-, Vertreiber- und gegebenenfalls Importeurspflichten entlang des konkreten Vertriebswegs zuordnen.
    Nachweise und Verträge synchronisieren
    Schritt 03

    Nachweise und Verträge synchronisieren

    1.
    Nachweise absichern
    Materialspezifikationen, Prüfergebnisse, Konformitätsunterlagen und weitere Verpackungsdaten beim Lieferanten einfordern.
    2.
    Verträge konkretisieren
    Datenlieferung, Freigaben, Änderungsmitteilungen, Verantwortlichkeiten und Kontrollrechte verbindlich regeln.
    3.
    Prozesse verankern
    Zuständigkeiten für Prüfung, Dokumentation, Aktualisierung, EPR-Meldungen und Aufbewahrung festlegen.

      Eigenmarke bedeutet, Verantwortung aktiv zu steuern.

      Bei Eigenmarken können Produktion und rechtliche Verantwortung auseinanderfallen. Entscheidend sind Markenauftritt, Vertriebsweg und erstmalige Bereitstellung im jeweiligen Markt.

      Verträge regeln Daten, Nachweise und Aufgaben, übertragen gesetzliche Pflichten aber nicht automatisch. Deshalb müssen Rollen, Dokumentation und Prozesse zusammenpassen.

      Der PPWR-Selbstcheck

      Neun Fragen zeigen schnell, wo der größte Beratungsbedarf liegt

      Wie gut ist Ihr Unternehmen auf die PPWR vorbereitet? Nutzen Sie die folgenden Fragen, um Rollen, Datenbasis und Transformationsbedarf einzuordnen. Entscheidend ist, ob Sie Ihre Antworten mit belastbaren Informationen und Nachweisen begründen können.

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      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Unter wessen Namen oder Marke werden Verpackungen angeboten?
      • Wer entwickelt, befüllt, importiert oder vertreibt die Verpackungen?
      • In welchen Mitgliedstaaten werden sie erstmals bereitgestellt?

      Ein Unternehmen kann je Verpackung und Vertriebsweg mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Welche Verpackungsarten und Zielmärkte sind betroffen?
      • Welche Konformitäts-, Informations- und EPR-Pflichten ergeben sich daraus?
      • Sind Zuständigkeiten, Fristen und interne Freigaben eindeutig geregelt?

      Betrachten Sie nicht nur einzelne Produkte, sondern das gesamte Verpackungsportfolio.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Welche technischen Daten und Erklärungen erhalten Sie von Lieferanten?
      • Sind Datenlieferung, Aktualisierung und Änderungsmitteilungen vertraglich geregelt?
      • Können Sie erforderliche Nachweise kurzfristig und vollständig vorlegen?

      Verträge sollten die tatsächliche Rollen- und Aufgabenverteilung nachvollziehbar abbilden.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Aus welchen Quellen und aus welchen Systemen stammen Mengen- und Materialdaten?
      • Lassen sich Einkauf, Bestand, Absatz und Meldungen miteinander abstimmen?
      • Sind Grundlagen zu Einbeziehung oder Ausschluss, Klassifizierung, Abgrenzungen, Schätzungen und manuelle Anpassungen dokumentiert?

      Entscheidend ist nicht nur die Datenmenge, sondern ihre Nachvollziehbarkeit.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Bestehen gesetzliche, vertragliche oder interne Anforderungen?
      • Für welchen Zeitraum und welche Daten wird Sicherheit benötigt?
      • Wer soll das Ergebnis nutzen – Behörde, Systembetreiber, Kunde oder Management?

      Klären Sie frühzeitig Gegenstand, Umfang, Zeitplan und benötigtes Sicherheitsniveau.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Wo entstehen Medienbrüche, manuelle Eingriffe oder unklare Datenübergaben?
      • Sind Vollständigkeit, Bewertung und periodengerechte Zuordnung sichergestellt?
      • Welche Kontrollen bestehen und wie wird ihre Durchführung nachgewiesen?

      Besonders relevant sind Schnittstellen zwischen Einkauf, Logistik, Vertrieb und Reporting.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Sind Material, Aufbau und Komponenten aller Verpackungen bekannt?
      • Nach welcher Methodik wird die Recyclingfähigkeit bewertet?
      • Für welche Verpackungen besteht der größte Anpassungsbedarf?

      Eine belastbare Bewertung erfordert konsistente Produkt- und Materialdaten.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Welche Kennzahlen werden bereits erhoben und wer verantwortet sie?
      • Sind Definitionen, Datenquellen und Berechnungsmethoden einheitlich?
      • Lassen sich die Ergebnisse bis zur einzelnen Verpackung zurückverfolgen?

      Wenige verlässliche KPIs sind hilfreicher als zahlreiche nicht nachvollziehbare Kennzahlen.

      Hinweise für Ihre Einordnung:

      • Welche regulatorischen Fristen und internen Ziele bestimmen den Zeitplan?
      • Welche technischen, finanziellen oder lieferantenseitigen Abhängigkeiten bestehen?
      • Sind Verantwortlichkeiten, Meilensteine und Ressourcen festgelegt?

      Realistische Ziele verbinden regulatorische Anforderungen mit technischer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

      Sie können einzelne Fragen noch nicht eindeutig beantworten?

      Dann besteht konkreter Klärungsbedarf – bei der Rollenbestimmung, der Datenqualität oder der Umsetzung in belastbare Prozesse. Genau hier setzt ein strukturiertes Erstgespräch an.