-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Deutsche Unternehmen in Russland
Viele deutsche Unternehmen haben Russland bereits den Rücken zugewandt. Es gibt aber auch eine Reihe von Unternehmen, die den russischen Markt nicht verlassen. Die Gründe dafür sind vielfältig. So ist es bei manchen die Solidarität und Verantwortung für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Aber auch hohe Exitkosten und das damit einhergehende Risiko der Enteignung in Russland machen einen Ausstieg für viele kaum möglich. Für andere Unternehmen mit Russland-Geschäft ist ein Ausstieg schlicht nicht lukrativ. Neben den zahlreichen Sanktionsmaßnahmen, die diese Unternehmen zu berücksichtigen haben, sind nun ab dem 1. Januar 2024 die im Steueroasenabwehrgesetz vorgesehenen Maßnahmen für Geschäftsbeziehungen mit Russland zu beachten.
Steuerliche Maßnahmen mit Unternehmen mit Russland-Geschäft
Das Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) sieht steuerliche Mitwirkungs- und Abwehrmaßnahmen vor. Sie haben das Ziel, Geschäftsvorgänge mit bestimmten nicht kooperativen Jurisdiktionen einzudämmen und steuerlich zu sanktionieren. Die gemäß StAbwG nicht kooperativen Länder richten sich grundsätzlich nach der EU-Blacklist, wobei die diese Länder in einer gesonderten Steueroasen-Abwehrverordnung zu benennen sind. Russland befindet sich seit dem 14. Februar 2023 auf der EU-Blacklist.
Maßnahmen, die Unternehmen mit Russland-Geschäft beachten müssen
Am 20. Dezember 2023 wurde die Steueroasen-Abwehrverordnung geändert und u.a. um Russland erweitert. Die Folge: das StAbwG gilt ab dem 1. Januar 2024 auch für Russland. Für Geschäftsbeziehungen mit Russland sind somit die folgenden im StAbwG vorgesehenen Maßnahmen zu beachten:
Stufe 1: Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024
-
verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen zu mehr als 50 Prozent an einer in einem der oben genannten Länder ansässigen Gesellschaft beteiligt, ist die ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft für ihre gesamten niedrig besteuerten Einkünfte anzusehen. Dies hat zur Folge, dass sämtliche niedrig besteuerte Einkünfte der deutschen Gesellschaft steuerpflichtig hinzugerechnet werden.
-
Quellensteuermaßnahmen: Anwendung des § 50a Absatz 2 Satz 1 EStG, der einen Steuerabzug bei bestimmten Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger vorsieht, wird auf folgende Einkünfte der in nicht kooperativen Ländern ansässigen Personen erweitert:
-
Erbringung von Dienstleistungen gegenüber in Deutschland ansässigen Personen,
-
Handel mit Waren oder Dienstleistungen gegenüber in Deutschland ansässigen Personen,
-
Vermietung und Verpachtung oder der Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind,
-
Einkünfte aus Finanzierungsbeziehungen gegenüber in Deutschland ansässigen Personen.
-
Bei Vorliegen dieser Geschäftsbeziehungen sind die inländischen Geschäftspartnerinnen und -partner verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag der gesamten Einkünfte einzubehalten und an den inländischen Fiskus abzuführen.
-
Nichtanwendung von Doppelbesteuerungsabkommen: Abkommensvorteile werden nicht gewährt („qualifizierter Treaty-override“ gem. § 1 Absatz 3 Satz 2 StAbwG).
-
Erhöhte Mitwirkungspflichten: Steuerpflichtige haben über Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen in den jeweiligen Staaten umfangreiche Aufzeichnungen zu erstellen und diese – ohne Aufforderung – innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Stufe 2: Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026
-
Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen: § 8b KStG und Entlastungen entsprechend den Doppelbesteuerungsabkommen finden keine Anwendung.
Stufe 3: Maßnahmen ab dem 1. Januar 2027
-
Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs aus Geschäftsvorgängen mit Partnerinnen und Partnern, die in den oben genannten nicht kooperativen Ländern ansässig sind.
Zudem ist über Geschäftsbeziehungen mit in Russland ansässigen verbundenen Unternehmen, aus denen ein Betriebsausgabenabzug in Deutschland resultiert, eine DAC6-Meldung erforderlich.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen
Sprechen Sie uns an, wenn Sie im Russland-Geschäft aktiv sind. “Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung der Maßnahmen und beraten Sie bezüglich möglicher Strukturierungen der Geschäftsbeziehungen. So können Sie die aus dem StAbwG resultierenden Risiken minimieren. Es ist nicht zu erwarten, dass Russland in absehbarer Zeit von der EU-Blacklist gestrichen wird.
Neben Russland ist das StAbwG derzeit noch für folgende Länder anzuwenden:
-
Amerikanisch-Samoa,
-
Anguilla,
-
Antigua und Barbuda,
-
Bahamas,
-
Belize,
-
Fidschi,
-
Guam,
-
Palau,
-
Panama,
-
Samoa,
-
Seychellen,
-
Trinidad und Tobago,
-
Turks- und Caicosinseln,
-
Amerikanische Jungferninseln und
-
Vanuatu.