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Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte nehmen kommunale Dauerverlustbetriebe, wie Schwimmbäder und ÖPNV immer ganz genau unter die Lupe. Dabei ist die Ergebnisverrechnung mit Gewinnen der Versorgungsbetriebe im Rahmen des steuerlichen Querverbunds der entscheidende Baustein zur Finanzierung dieser Einrichtungen. Das Problem: Grundsätzlich werden Dauerverluste in der Ertrag- und (zunehmend auch) in der Umsatzsteuer nicht anerkannt. Die unerwünschte Folge: Ohne die Verrechnungsmöglichkeit im steuerlichen Querverbund erhöht sich die Steuerlast und es bleibt weniger Geld zur Finanzierung von Schwimmbädern und anderen Einrichtungen. Deshalb sollten Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe über die aktuellen Entwicklungen auf Ebene der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte genauestens Bescheid wissen. 

Diese Themen erwarten Sie:

  • Glasfaser - die zukünftige Cashcow im Stadtwerke-Konzern?
  • Steuerlicher Querverbund Schwimmbad | BMF-Schreiben über klimaneutrale Alternativen für eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung (Entwurf Stand 7. Oktober 2024) | Optionen und Handlungsmöglichkeiten für Stadtwerke und Kommunen
  • Das BFH-Verfahren zur „Kettenzusammenfassung“ (Urteil vom 29. August 2024) hätte zum Boomerang für die gesamte Stadtwerke-Branche werden können. Erfahren Sie bei uns, warum dieses Problem doch noch nicht ganz vom Tisch ist und warum die BFH-Verfahren zum steuerlichen Querverbund - generell - so kritisch sind.
  • Verpachtung von Schwimmbädern und anderen Dauerverlustbetrieben | Schreiben des BMF vom 15. Dezember 2021 und Verlängerung der Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026 | Vorbereitung ist alles!

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