Jahressteuergesetz 2026: Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft ab 2029
Umsatzsteuerliche OrganschaftDie Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft sollen künftig um ein Erklärungsverfahren ergänzt werden. Im Referentenentwurf (RefE) für ein Jahressteuergesetz vom 19. Mai 2026 wird die aktuelle Regelung zur Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) gestrichen und durch eine Neuregelung in § 2c UStG-E ersetzt.
