Wir führen Sie durch die Regulierungsvorschriften

EMIR-Pflichten gemäß Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Die in Reaktion auf die Finanzmarktkrise erlassene Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) legt auch nichtfinanziellen Gegenparteien (NFC), wie z.B. Industrie- und Handelsunternehmen, weitreichende Pflichten hinsichtlich des Erwerbs von (außerbörslichen) Derivatekontrakten (Zinsswaps, Devisentermingeschäfte etc.) auf.

Die in einer Vielzahl sog. technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards konkretisierten EMIR-Pflichten umfassen bezüglich eingegangener OTC-Derivate die Abwicklung dieser Geschäfte über zentrale Gegenparteien (Clearingpflicht) nebst Meldepflichten gegenüber BaFin und ESMA, die Implementierung von Risikominderungstechniken (Geschäftsbestätigungen, Portfolioabgleich u.a.) und die Meldung sämtlicher Derivatekontrakte an ein Transaktionsregister.

EMIR-Prüfung gemäß § 20 WpHG

Gemäß § 20 WpHG ist die Einhaltung der EMIR-Pflichten unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen. Von der EMIR-Prüfungspflicht sind alle NFC betroffen, die als nicht kleine Kapitalgesellschaft bzw. haftungsbeschränkte Personen-handelsgesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr entweder mehr als 100 OTC-Derivate oder OTC-Derivatekontrakte mit einem Gesamtnominalvolumen von über 100 Mio. EUR abgeschlossen haben.

Die Prüfung muss jeweils innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres durch einen geeigneten Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer vorgenommen werden, wobei dessen Beauftragung spätestens 15 Monate nach Beginn des Geschäftsjahres zu erfolgen hat.

Unsere Leistungen

  • Analyse der gehandelten Derivate hinsichtlich der Anrechnung auf die bestehenden Schwellenwerte für die Prüfungs- und Clearingpflicht sowie Klärung von diesbezüglichen Zweifelsfragen (Warenterminkontrakte, gruppeninterne Geschäfte etc.)
  • Aufnahme der bestehenden Prozesse im Geschäft mit Derivaten (Handel, Abwicklung, Treasury, Bilanzierung) und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen
  • Prüfung der implementierten Maßnahmen im Hinblick auf die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen (Clearingpflicht, Meldeprozess an Transaktionsregister, BaFin und ESMA, Risikominderungstechniken)
  • Prüfung und Bescheinigung der EMIR-Compliance gemäß § 20 WpHG