article banner

Weitere gesetzliche und freiwillige Prüfungsleistungen

Unabhängige, sachverständige Beurteilung und Beratung

Außerhalb der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Es gibt einerseits branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.

Als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt Grant Thornton Germany über die einschlägige Expertise und über Erfahrungen aus einer Vielzahl von Prüfungen und Beratungsprojekten in den jeweiligen Bereichen.

Ob gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen oder freiwillige Projekte - wir stehen Ihnen zur Verfügung: kompetent, integer, unabhängig.

GUT INFORMIERT!

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare.

Jetzt anmelden!

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen 

  • Gründungsprüfungen (AktG, GmbHG)
  • Sacheinlagen- und Kapitalerhöhungsprüfungen (AktG, GmbHG) 
  • Unternehmensvertragsprüfungen
  • Eingliederungsprüfungen
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen 
  • Prüfungen nach UmwG
    (Verschmelzung, Auf-/ Abspaltung, Formwechsel, Prüfung der Schlussbilanz)
  • Prüfung von Eröffnungs- und Schlussbilanzen im Zusammenhang mit Insolvenz und Liquidation 
  • Prüfung nach Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfung nach § 57a WPO (Peer Review)
  • Prüfung nach Verpackungsgesetz

Freiwillige Prüfungen

  • Sanierungsprüfung
  • Überschuldungsprüfung 
  • Comfort Letter
  • Prüfung der Lizenzentgelte an duale Systeme (DSD) oder Selbstversorgergemeinschaften
  • PS 480 – Prüfung von Abschlüssen für einen bestimmten Zweck
  • PS 490 – Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteile

Zurück zur Übersicht