Unabhängige, sachverständige Beurteilung und Beratung

Außerhalb der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Es gibt einerseits branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.

Als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt Grant Thornton Germany über die einschlägige Expertise und über Erfahrungen aus einer Vielzahl von Prüfungen und Beratungsprojekten in den jeweiligen Bereichen.

Ob gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen oder freiwillige Projekte - wir stehen Ihnen zur Verfügung: kompetent, integer, unabhängig.

Unsere Beratungsfelder

Seminare/Schulungen

Mit zunehmender Komplexität der Anforderungen der Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere der International Financial Reporting Standards (IFRS), steigt die Notwendigkeit für unsere Mandanten, auf allen Ebenen des Rechnungswesens und auch in Vorstand/Geschäftsführung und ggf. Aufsichtsrat fundiertes Wissen über die relevanten Rechnungslegungsnormen sicherzustellen.

Kaufpreisallokation (IFRS 3/HGB)

Kaufpreisallokation (IFRS 3/HGB)

DPR-Verfahren

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) überprüft stichprobenartig oder anlassbezogen die Einhaltung der Rechnungslegungs-normen durch börsenorientierte Unternehmen in Deutschland. Dabei stehen meist die Konzernabschlüsse nach IFRS im Fokus der Prüfung. Im Rahmen der Prüfverfahren fordert die DPR regelmäßig Unterlagen von den Unternehmen und verlangt Auskünfte über bestimmte Bilanzierungs-sachverhalte als Grundlage der Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegung.

Umstellungsprojekte-IFRS

Die Anforderungen an die Umstellung von Jahresabschlüssen nach lokalem Recht auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden begleiten wir Sie im Bereich der Organisation und Abwicklung der Umstellung von Jahres- und Konzernabschüssen auf IFRS.

Rechnungslegungsbezogene Gutachten

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) unterliegen einem stetigen Wandel. Darüber hinaus führt die Prinzipienorientierung der Standards dazu, dass sich trotz der Interpretationshilfen durch die IFRICs nicht immer eindeutige Bilanzierungsvorgaben ergeben. Sie als Abschlussprüfer von IFRS-Konzernabschlüssen und -Reporting Packages sowie als Berater für Rechnungslegungsfragen nach IFRS stehen der Herausforderung gegenüber, IFRS-konforme und zugleich für den Mandanten attraktive Lösungen zu Bilanzierungsfragen zu finden.

Konzernabschlusserstellung

Wir bieten unseren Mandanten Beratung und Unterstützung bei der Auf- und Erstellung von gesetzlichen und Als-ob-Konzernabschlüssen nach HGB und International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie bei Bedarf Personalgestellungen im Konzernrechnungswesen der Konzerne zur Unterstützung bei der laufenden Konzernabschlusserstellung an.

Compliance-Monitoring

Wir steuern das weltweite Reporting von Mandanten

Internes Kontrollsystem/Sarbanes Oxley

Der Sarbanes Oxley Act ist ein US-Bundesgesetz, das für US-amerikanische und ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere an US-Börsen (National Securities Exchanges) gehandelt werden, deren Wertpapiere mit Eigenkapitalcharakter (Equity Securities) in den USA außerbörslich gehandelt werden, oder deren Wertpapiere in den USA öffentlich angeboten werden (Public Offering) sowie für deren Tochterunternehmen gilt. Ziel des Gesetzes war es, nach Bilanzierungsskandalen das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit und Verlässlichkeit der veröffentlichten Finanzdaten von Unternehmen wiederherzustellen. Nach Section 404 muss das Management eine Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems vornehmen und der Wirtschaftsprüfers ebenfalls die Wirksamkeit desselben beurteilen. Diese Regeln gelten sowohl für die Jahres-, als auch für die Quartalsberichterstattung.

MABV - Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung (kurz: MABV) ist eine aus der Gewerbeordnung abgeleitete Rechtsverordnung, die im deutschen Gewerberecht vor allem Vorgaben zum Schutz des Immobilienerwerbers bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrages erteilt.

EMIR

Die in Reaktion auf die Finanzmarktkrise erlassene Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) legt auch nichtfinanziellen Gegenparteien (NFC), wie z.B. Industrie- und Handelsunternehmen, weitreichende Pflichten hinsichtlich des Erwerbs von (außerbörslichen) Derivatekontrakten (Zinsswaps, Devisentermingeschäfte etc.) auf.

Haushaltsgrundsätzegesetz

Für Unternehmen im mehrheitlichen Anteilsbesitz einer oder mehrerer Gebietskörperschaft/en hat das zuständige Organ des Unternehmens auf Verlangen der Gebietskörperschaft/en den Abschlussprüfer mit einer Erweiterung der Abschluss­prüfung nach § 53 HGrG zu beauftragen. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen. Dies gilt auch für die Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. So beschreibt IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" unser Aufgabenspektrum und liefert den entsprechenden Fragenkatalog gleich mit.

Prüferische Durchsicht

Prüferische Durchsicht

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Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen 

  • Gründungsprüfungen (AktG, GmbHG)
  • Sacheinlagen- und Kapitalerhöhungsprüfungen (AktG, GmbHG) 
  • Unternehmensvertragsprüfungen
  • Eingliederungsprüfungen
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen 
  • Prüfungen nach UmwG
    (Verschmelzung, Auf-/ Abspaltung, Formwechsel, Prüfung der Schlussbilanz)
  • Prüfung von Eröffnungs- und Schlussbilanzen im Zusammenhang mit Insolvenz und Liquidation 
  • Prüfung nach Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfung nach § 57a WPO (Peer Review)
  • Prüfung nach Verpackungsgesetz

Freiwillige Prüfungen

  • Sanierungsprüfung
  • Überschuldungsprüfung 
  • Comfort Letter
  • Prüfung der Lizenzentgelte an duale Systeme (DSD) oder Selbstversorgergemeinschaften
  • PS 480 – Prüfung von Abschlüssen für einen bestimmten Zweck
  • PS 490 – Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteile

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