Unser Beratungsfeld erstreckt sich auf alle Fragen des privaten Bau-, des Architekten-, des Ingenieur- sowie des Vergaberechts, unabhängig von Art und Größe des Vorhabens.
Wir bieten vor allem durch ihre bau- und ingenieurtechnische Fachkenntnisse sowie eine enge Zusammenarbeit mit Bausachverständigen aller Art den optimalen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das gesetzliche Werkvertragsrecht, die VOB/A, die VOB/B, die HOAI und alle anderen im Baurecht relevanten Normen. Gepaart mit der erforderlichen Kenntnis des Baubetriebes können Sie ein effizientes und zielorientiertes Ergebnis erwarten.
- Mängelhaftung im BGB- und VOB-Vertrag
- Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure
- Honorarrecht
- Bauträgerrecht
- Vergaberecht
- Vertragsmanagement und -gestaltung
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Konfliktvermeidung
- Prozessführung