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Global Mobility Services

Doppelbesteuerung vermeiden - Kosten minimieren

Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten. 

Ansprechpartner

Nicole Krawutschke

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Andererseits gilt es zu garantieren, dass durch klare Prozesse eine Doppelbesteuerung vermieden wird und durch interne Entsenderichtlinien und Vergütungssysteme größtmögliche Kostenminimierung erreicht wird.

Warum Grant Thornton Germany

Wir wurden von einem international agierenden deutschen Unternehmen hinsichtlich der aktuellen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Löhne ihrer grenzüberschreitend tätigen Mitarbeiter kontaktiert.

Unsere Aufgabe war es, den Status Quo auf Richtigkeit zu überprüfen und bei Handlungsbedarf, notwendige Schritte zu veranlassen. Zusätzlich sollten für die Zukunft Prozesse, die eine korrekte Besteuerung sicherstellen, in direkter Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erarbeitet und implementiert werden.

Im Rahmen unserer Analyse stellten wir fest, dass Besteuerungsrechte von betroffenen Ländern falsch beurteilt wurden und hierdurch einerseits zu viel und andererseits zu wenig Steuern bezahlt wurden. Hinzu kam, dass diverse gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere Deklarationspflichten, nicht erfüllt worden waren.

Abgeschlossene Sachverhalte waren unter Berücksichtigung des internationalen Hintergrundes aufzuarbeiten. Es galt die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, gleichzeitig jedoch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Durch die Zugehörigkeit zum internationalen Netzwerk Grant Thornton konnten wir in enger Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Experten in kürzester Zeit die Sachverhalte in sämtlichen Ländern korrigieren. Erforderliche Berichtigungen und Neuanmeldungen wurden vorgenommen und eine Doppelbesteuerung konnte vermieden werden. Zum Teil war es zusätzlich erforderlich, mit den Behörden entsprechende Vereinbarungen und Absprachen zu treffen.

Letztendlich konnte dadurch, dass wir weltweit auf langjährige Erfahrung von Experten Teams im Bereich Global Mobility zurückgreifen konnten, schnell agiert und die steuerlichen Verpflichtung zeitnah nachgeholt werden. Konsequenzen von Seiten der in- und ausländischen Behörden und ein Reputationsverlust des uns beauftragenden Unternehmens, auch bei den eigenen Mitarbeitern, wurde vermieden.

Für die Zukunft wurde in Zusammenarbeit und in direkter Abstimmung mit dem Unternehmen individuell angepasste Prozesse implementiert, so dass frühzeitig die jeweiligen Besteuerungsrechte erkannt werden können und zukünftig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Unsere Lösungen

Rechtssichere und auch praktikable Lösungen sind unser Beratungsansatz. Wir bieten Ihnen:

  • Identifikation des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status
  • steuer- und sozialversicherungsrechtliche Betreuung (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
  • das Führen steuerlicher Entrance- und Exit-Interviews mit den Arbeitnehmern
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen (unter dem Aspekt der Sicherstellung einer korrespondierenden Besteuerung)
  • steuerliche Gutachten in Koordination mit internationalen Kollegen
  • Erstellung/Betreuung bei der Gehaltsabrechnung inkl. Shadow Payroll
  • Berechnung von Hypotax/ Erstellung einer Cost Projection
  • Erstellung steuerlicher Ausgleichsberechnung
  • Aufwands- und steueroptimierte Gestaltung von Entlohnungs- und Versorgungssystemen sowie von internationalen Entsendestrukturen (Entsenderichtlinien und –verträge)
  • Arbeitsrechtliche Beratung in Kooperation mit unserer Rechtsanwaltsgesellschaft
  • Zudem beurteilen wir gerne für weniger spezialisierte Kollegen aus der Steuer- und Rechtsberatung, sowie aus der Wirtschaftsprüfung als „Berater für Berater“ komplexe internationale Arbeitnehmer –Strukturen.

 

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