BFH-Urteil: Grenzgänger-Regelungen in deutschen Doppelbesteuerungsabkommen

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Grenzgängerregelungen finden sich in einigen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbar-Staaten, insbesondere mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Andere DBA mit derartigen Staaten sind nicht mit einer solchen Regelung ausgestattet. Die Grenzgängerregelungen führen zu von den sonst üblichen Regelungen des Art. 15 OECD-MA 2025/Art. 14 Deutsche Verhandlungsgrundlage 2026 zur „unselbständigen Arbeit“ abweichenden Besteuerungsergebnissen. Der BFH hat jetzt erneut zur Grenzgängerregelung im DBA Schweiz entschieden (VI R 31/24).

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Verkaufsaufschläge bei Gruppenversicherungen vor dem BFH: Steht das BMF-Schreiben von 2017 vor dem Aus?

Versicherungsteuer & Gruppenversicherungen

Die Versicherungsteuer führt in der öffentlichen Wahrnehmung ein Schattendasein – zu Unrecht. Mit einem Regelsteuersatz von 19 % stellt sie für Versicherer und Versicherungsnehmer einen erheblichen, regelmäßig nicht abziehbaren Kostenfaktor dar. Umso mehr Aufmerksamkeit verdient der 9. Juli 2026: An diesem Tag hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs gleich drei versicherungsteuerrechtliche Verfahren mündlich verhandelt – im Zentrum stehen die Verkaufsaufschläge bei Gruppenversicherungen.

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BFH-Urteil: Erstattung von Abzugssteuern bei fehlendem deutschen Besteuerungsrecht

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Ertragsteuern werden sowohl im rein nationalen als auch im grenzüberschreitenden Kontext häufig durch Abzugssteuern erhoben. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG) ist (auch) gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen in vielen Fällen abgeltend (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG). Bei der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG; § 2 AStG; § 2 KStG) ergeben sich zudem häufig durch die „Abgeltungswirkung“ derartiger Abzugssteuern keine Möglichkeiten zur Veranlagung (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG; § 32 Abs. 1 KStG). Eine Möglichkeit zur Erstattung zuviel geleisteter Abzugssteuern ist gerade für beschränkt Steuerpflichtige essentiell. Die Option, hierbei statt der Anfechtung der zugrundeliegenden Anmeldung nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog (heute: § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) eine Erstattung zu erreichen, ist jetzt durch den VI. Senat – in Abkehr von ständiger Rechtsprechung – verneint worden (VI R 12/24). Der VI. Senat sieht allerdings eine Übergangsregelung vor.

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BFH-Urteil: Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel des § 6a GrEStG braucht ein herrschendes Unternehmen

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Die Grunderwerbsteuer hat zuletzt durch signifikante Änderungen im Bereich der Absätze 2a-3a des § 1 GrEStG für Aufmerksamkeit gesorgt. Daneben hat sich der EuGH in der Rechtssache „Nova Iberomoldes“ zu Wort gemeldet und die Erhebung der Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen in Frage gestellt. Zudem hat die Finanzverwaltung durch zahlreiche sehr umfangreiche Erlasse in den Monaten Februar und März die Anwendung der Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes aus ihrer Sicht dargestellt. Die „Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern“ des § 6a GrEStG hat nach unionsrechtlichen, aber auch nationalen Kontroversen derzeit etwas mehr „Ruhe gefunden“. Jetzt hat der BFH den Begriff des „herrschenden Unternehmens“ im Sinne des § 6a Satz 3, 4 GrEStG erneut ausgeurteilt (II R 2/23).

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EU-USA Handelsabkommen 2026: Chancen, Risiken und Anforderungen für Unternehmen

Zoll & Internationaler Handel

Die Beziehungen zwischen der EU und den USA im Bereich des internationalen Handels treten in eine neue Phase ein: Mit dem sogenannten „Turnberry-Deal“ und der Verordnung (EU) 2026/1455 wurde erstmals ein Mechanismus geschaffen, der Zollpräferenzen ohne klassisches Freihandelsabkommen ermöglicht. Für Unternehmen eröffnen sich dadurch kurzfristig attraktive Einsparpotenziale im Importgeschäft. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an die Nachweisführung und die Zoll-Compliance, die nicht unterschätzt werden darf.

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Firmenfitness und Präventionskurse: Neue Anforderungen an den Nachweis der Steuerfreiheit

Lohnsteuer & Benefits

Firmenfitnessprogramme sind ein etabliertes Instrument der Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung. Steuerlich profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn Präventionsleistungen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG erfüllen und damit steuerfrei gewährt werden können. Aktuelle Verwaltungsauffassungen konkretisieren und verschärfen in der Praxis die Anforderungen an die Nachweisführung deutlich: Ohne belastbaren Nachweis der tatsächlichen Teilnahme, insbesondere durch individuelle Teilnahmebescheinigungen, droht für den betreffenden Präventionsanteil künftig der Verlust der Steuerfreiheit. Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Prozesse zeitnah überprüfen.

Stephanie Saur
Thomas Felzmann
Hannes Zug
Sandra Guyot
Ekatarina Petrusevych
Jasmin Ochsmann
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BFH-Beschluss: Frist bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

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Zu steuerlichen Fristen hält die AO im Wesentlichen einen Verweis in § 108 AO auf die §§ 187-193 BGB bereit. Zudem beschäftigt sie sich in § 109 AO mit der Verlängerung solcher Fristen und in § 110 AO mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Fristen spielen allerdings auch im materiellen Recht bei den Tatbeständen im Ertragsteuerrecht eine Rolle. Insbesondere § 23 EStG – zu den „privaten Veräußerungsgeschäften“ – weist einen solchen Zeitbezug aus. Je nach Wirtschaftsgut ergeben sich Fristen von 1 oder 10 Jahren. Wie diese zu berechnen sind, spielt damit für die Steuerbarkeit eine gewichtige Rolle. Der BFH hat seine ständige Rechtsprechung hierzu noch einmal bestätigt (IX B 24/26).

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Payroll Health Check – so stellen Sie Ihre Entgeltabrechnung zukunftsfähig auf

Health Check Teil 10

In Teil 2 und Teil 4 unserer Reihe wurden bereits Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht intensiv aus der Sicht von Haftung und Compliance beleuchtet. In diesem Teil widmen wir uns dem Bereich, in dem sich das Zusammenspiel von Theorie und Praxis am stärksten manifestiert – der Payroll.

Michael Schäfer
Sophie Römer
Katharina Lehner
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BFH-Urteil: Wahlrechte bei den Ertragsteuern und ihre Umsetzung im Steuerbescheid

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Bei den Ertragsteuern ergeben sich zahlreiche Wahlrechte des Steuerpflichtigen, die auf die Steuerbelastung einen merklichen Einfluss haben können. Nicht immer sind die ertragsteuerlichen Folgen so dramatisch wie bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, die eine (weitgehende) Gewerbesteuerfreiheit auslöst. Andere Wahlrechte können die Einkommensteuerbelastung mindern, etwa wenn zum Teileinkünfteverfahren optiert wird (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) und dadurch tatsächliche Werbungskosten abzugsfähig werden. Für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG hat der BFH nun erneut zur Ausübung des Wahlrechts und zu den verfahrensrechtlichen Implikationen geurteilt (X R 28/24).

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