BGH ändert Rechtsprechung: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung als getrennte Straftaten

BGH-Entscheidung zu Umsatzsteuer und Steuerstrafrecht

Auf Unternehmen können erhebliche steuerstrafrechtliche Risiken zukommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) seine bisherige Rechtsprechung geändert. Unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine dazugehörige unrichtige Jahreserklärung gelten nun nicht mehr als einheitliche prozessuale Tat. Stattdessen stehen die Taten nebeneinander und sind strafrechtlich getrennt zu bewerten. Dies führt zu einer deutlichen Verschärfung der Rechtsfolgen für Steuerpflichtige sowie alle Personen, die an der Erstellung und Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen beteiligt sind.

Dr. Nicole Hellberg
Katharina Lehner
Wiebke Werner
Hannes Zug
| Lesezeit 4 Min. |

BFH-Urteil: Übergangsprobleme bei der Erbschaftsteuer und Verfassungsrecht

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ist derzeit aufgrund politischer Diskussionen, aber auch anstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umkämpft. Die auf der Website des Bundesverfassungsgerichts angekündigte Entscheidung im Verfahren 1 BvR 804/22 betrifft gerade das neue Erbschaftsteuerrecht, das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014 (BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, DStR 2015, 31) umgesetzt worden war. Beim Übergang zum neuen Recht sich ergebende zeitliche Anwendungsprobleme hat der BFH jetzt in einem Urteil zugunsten der Finanzverwaltung entschieden (Urteil v. 20.11.2025 - II R 7/23).

| Lesezeit 5 Min. |

Jahresvorschau 2026: Steuerrecht im Fokus des Bundesverfassungsgerichts

Steuerrecht 2026 – Verfassungsrechtliche Entwicklungen

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht jährlich eine Liste mit „geplanten Entscheidungen für das Jahr 2026“. Unter den zahlreichen Verfahren finden sich auch sechs Entscheidungen mit steuerrechtlichem Bezug. Besonders im Fokus stehen dabei die verfassungsrechtliche Würdigung des § 8c KStG beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Anteile einer Kapitalgesellschaft sowie eine grundlegende Entscheidung zu den erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nach den §§ 13a und 13b ErbStG.

| Lesezeit 3 Min. |

BFH-Urteil: Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer und ihre verfahrensrechtlichen Besonderheiten

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Ertragsteuern Körperschaftsteuer und Einkommensteuer sind beide mit der Zuschlags-teuer „Solidaritätszuschlag“ behaftet. Daneben ergibt sich für Kirchenmitglieder bei der Ein-kommensteuer eine Zusatzbelastung in Form der Kirchensteuer, die wiederum als unbe-grenzt abziehbare Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) die einkommensteuerliche Belastung mindert. Auch verfahrensrechtlich haben es diese Steuern in sich, wie ein neues BFH-Urteil (X R 28/22) zeigt.

| Lesezeit 3 Min. |

BFH-Beschluss: Arbeitslohn unter den Doppelbesteuerungsabkommen

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Erfassung des Arbeitslohns unter den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen folgt im Wesentlichen den Regelungen des Art. 15 OECD-MA 2025. Nur der Ansässigkeitsstaat darf ihn besteuern, „es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt“. Die Regelungen im Absatz 2 des Art. 15 etablieren dann Rückausnahmen zu dem konkurrierenden Besteuerungsrecht des Quellenstaats. In diesem Bereich hat der BFH nun erneut zu einer Abkommensüberschreibung („treaty override“) entscheiden müssen (§ 50d Abs. 9 EStG). Bei materiell-rechtlichen Fehlern kann er allerdings (leider) auch schon vorher „abbiegen“.

| Lesezeit 5 Min. |

Steuer- und Compliance Checks für Unternehmen

Health Check Hub

Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Risiken erkennen, Haftung vermeiden

Health Check Teil 4

Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken entstehen häufig nicht durch einzelne Fehler, sondern durch unklare Zuständigkeiten, gewachsene Prozesse und fehlende Abstimmung zwischen HR, Payroll, Fachbereichen und externen Dienstleistern. Die Folgen reichen von erheblichen Nachforderungen bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sowie andere verantwortliche Organe.

Katharina Lehner
Dr. Laura Krings
| Lesezeit 3 Min. |

US Quellensteuer kann laut FG Berlin Brandenburg auf die Gewerbesteuer angerechnet werden

Beratungspraxis Unternehmenssteuern

Bei Dividenden aus den USA wird regelmäßig US Quellensteuer einbehalten. Gleichzeitig kann die Dividende in Deutschland – je nach Konstellation – auch der Gewerbesteuer unterliegen. Das Finanzgericht (FG) Berlin Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass die US Quellensteuer in einem solchen Fall grundsätzlich auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden kann (Urteil vom 14.01.2026, Az. 10 K 10106/23).

| Lesezeit 3 Min. |

BFH-Urteil: Typisch stille Gesellschaft oder atypisch stille Gesellschaft? Mitunternehmer ja oder nein?

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die §§ 230 ff. HGB spezifizieren eine einzige „stille Gesellschaft“. Der stille Gesellschafter beteiligt sich „an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage“ (§ 230 Abs. 1 HGB). Steuerlich hingegen sind die Details des Gesellschaftsvertrags sehr umkämpft. Wer eine typisch stille Gesellschaft „baut“, bekommt eine nahezu schuldrechtliche Beziehung. Wer eine atypisch stille Gesellschaft „baut“, bekommt eine nahezu vollkommene ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft mit (fast) allen positiven wie negativen Folgewirkungen. Zur Unterscheidung zwischen den beiden steuerlichen Formen hat der BFH jetzt erneut entschieden (IV R 24/23).

| Lesezeit 5 Min. |