Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Vereinfachung der Anzeigepflicht
Tax | GrunderwerbsteuerAm 12. Juni 2026 hat der Bundesrat unter anderem einer Vereinfachung der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflicht bei Share Deals zugestimmt. Auslöser der gesetzgeberischen Initiative war ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH v. 27.10.2025, II B 47/25), in dem der BFH ernstliche Zweifel an der bisherigen Verwaltungspraxis geäußert hatte. Nach dieser Praxis waren bei Share Deals sowohl beim Signing (Vertragsabschluss) als auch beim Closing (Anteilsübertragung) jeweils gesonderte Grunderwerbsteueranzeigen einzureichen – mit der Folge eines strukturell bedingten Doppelbesteuerungsrisikos und erheblicher Unsicherheiten in der Praxis.
