Langfristfertigung: Verlustfreie Bewertung unfertiger Arbeiten in der Steuerbilanz

Beratungspraxis Unternehmenssteuern

Teilwertabschreibungen sind ein häufiger Streitpunkt in steuerlichen Betriebsprüfungen. Dies gilt auch für die Abwertung unfertiger Erzeugnisse, durch die am Bilanzstichtag noch nicht realisierte Verluste teilweise berücksichtigt werden können. Gerade in der Langfristfertigung führten in den vergangenen Jahren externe Faktoren wie Produktionsunterbrechungen während der Corona-Pandemie, gestiegene Material- und Energiekosten sowie geopolitisch bedingte Lieferkettenstörungen zu erheblichen Belastungen.

| Lesezeit 4 Min. |

BFH-Urteil: Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei einer Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen setzt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage in §§ 179 ff. AO voraus. Gerade bei (typischen oder atypischen) Unterbeteiligungen stellte sich daher häufig die Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Feststellung erfolgen kann. In einem neuen Urteil stellt der VIII. Senat des BFH klar, dass die Besteuerungsgrundlagen einer typischen oder atypischen Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil nicht gesondert und einheitlich (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO) festzustellen sind (VIII R 33/24).

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Untergang gewerbesteuerlicher Fehlbeträge von Mitunternehmerschaften im Erbfall

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Gewerbesteuerliche Fehlbeträge unter § 10a GewStG werden zugunsten des Unternehmers nach § 10a Satz 6 GewStG gesondert festgestellt und bei einem positiven Gewerbeertrag in folgenden Erhebungszeiträumen von diesem abgezogen. Dabei sind – ähnlich wie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 10d Abs. 2 EStG) – die Bedingungen der Mindestbesteuerung (§ 10a Satz 1, 2 GewStG) zu beachten. Bei gewerblichen Mitunternehmerschaften steht der Verlustabzug den Mitunternehmern zu. Bei einer Übertragung der (gesamten) Beteiligung – ob entgeltlich oder unentgeltlich – geht der dem ausscheidenden Mitunternehmer zugerechnete Verlust ohne Kompensation unter, wie der BFH erneut bestätigt hat (IV R 14/24).

| Lesezeit 6 Min. |

Mindestbesteuerung: BFH konkretisiert Billigkeit nach § 163 AO

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die ertragsteuerliche Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG; § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG; § 10a GewStG) begrenzt in vielen Fällen den unmittelbaren Abzug von Verlustvorträgen. Bei einem endgültigen Wegfall von Verlustvorträgen kann es zu sogenannten „Definitiveffekten“ kommen. Das BVerfG hat die Regelungen mit Beschluss vom 23.07.2025 (2 BvL 19/14, DStR 2025, 2000) zwar für verfassungsgemäß erklärt, dabei aber ausdrücklich auf die Billigkeitsinstrumente der §§ 163, 227 AO verwiesen. Der I. Senat des BFH hat diesen Hinweis jetzt aufgegriffen und die Voraussetzungen einer Billigkeitsmaßnahme bei bilanziellen Umkehreffekten konkretisiert (I R 20/25, vormals I R 59/12).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Erste Entscheidung zum Abzugsverbot nach § 4i EStG

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Der Zinsabzug wird im deutschen Ertragsteuerrecht mit zahlreichen Abzugsverboten und Abzugsbeschränkungen bedacht. Steht die betriebliche Veranlassung fest (§ 4 Abs. 4 EStG), müssen u.a. die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG beachtet werden. Für „besondere Situationen“ ergeben sich u.a. aus § 4 Abs. 4a EStG weitere Restriktionen. Im grenzüberschreitenden Kontext hat der BFH jetzt erstmalig zu der „anti-double-dip“-Regelung des § 4i EStG entschieden (IV R 36/23).

| Lesezeit 7 Min. |

Pillar 2 - Globale Mindestbesteuerung

Tax International

Pillar 2 sieht die Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung für große multinationale Unternehmen vor. Das internationale Steuersystem wird sich dadurch für international tätige Unternehmen nachhaltig verändern.

BFH-Urteil: Besteuerung des Übernahmegewinns bei Aufwärtsverschmelzungen unionsrechtlich zweifelhaft

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Der „Übernahmegewinn“ ist einer der vier „Gewinne“, für die das Umwandlungssteuerrecht Regelungen zur Entstehung bzw. zur ertragsteuerlichen Behandlung bereithält. Bei Umwandlungen auf Personengesellschaft wird unter § 4 Abs. 4 ff. UmwStG häufig das Stichwort „Vernichtung von Anschaffungskosten“ (§ 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG; § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG) diskutiert (zuletzt BFH v. 28.05.2026 – IV R 3/23). Zunehmend wird aber auch bei Umwandlungen von Kapitalgesellschaften auf Kapitalgesellschaften an der ertragsteuerlichen Behandlung des dabei anfallenden Übernahmegewinns gezweifelt (§ 12 Abs. 2 UmwStG; § 19 Abs. 1 UmwStG). Unionsrechtliche Zweifel mit Blick auf die Fusionsrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/133/EG; § 1 Abs. 5 Nr. 1 UmwStG) hat der X. Senat des BFH jetzt in einem Vorlagebeschluss zum EuGH (Art. 267 Abs. 3 AEUV) zum Ausdruck gebracht (X R 27/22).

| Lesezeit 7 Min. |

BFH-Urteil: Die abkommensrechtliche Behandlung der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Personengesellschaften werden ertragsteuerlich als transparent behandelt, soweit die Einkommen- und Körperschaftsteuer betroffen sind. Die Gewerbesteuer fällt bei ihnen hingegen nur an, wenn ein Gewerbebetrieb im Sinne des EStG vorliegt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG), dann aber insgesamt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Diese Steuer wird von der Personengesellschaft zudem selbst geschuldet (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Im grenzüberschreitenden Kontext müssen häufig zusätzlich die DBA mit in die Betrachtung einbezogen werden, und zwar bezüglich aller Ertragsteuerarten. Hierzu hat der BFH nun erneut im Kontext des DBA Schweiz und eines Unternehmens aus dem Bereich der Schifffahrt entschieden (IV R 32/23).

| Lesezeit 5 Min. |

E-Rechnungspflicht 2027: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Umsatzsteuer | Tax Compliance | E-Rechnung

Die nächste wichtige Frist für die Einführung der E-Rechnung rückt näher: Ab dem 1. Januar 2027 gelten für viele Unternehmen neue Pflichten bei der elektronischen Rechnungsstellung. Obwohl die E-Rechnung bereits seit dem 1. Januar 2025 rechtlich verankert ist, werden notwendige Umstellungen in der Praxis häufig noch hinausgeschoben.

Katharina Lehner
Benjamin Bergau
| Lesezeit 13 Min. |