BFH-Urteil: Typisch stille Gesellschaft oder atypisch stille Gesellschaft? Mitunternehmer ja oder nein?

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die §§ 230 ff. HGB spezifizieren eine einzige „stille Gesellschaft“. Der stille Gesellschafter beteiligt sich „an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage“ (§ 230 Abs. 1 HGB). Steuerlich hingegen sind die Details des Gesellschaftsvertrags sehr umkämpft. Wer eine typisch stille Gesellschaft „baut“, bekommt eine nahezu schuldrechtliche Beziehung. Wer eine atypisch stille Gesellschaft „baut“, bekommt eine nahezu vollkommene ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft mit (fast) allen positiven wie negativen Folgewirkungen. Zur Unterscheidung zwischen den beiden steuerlichen Formen hat der BFH jetzt erneut entschieden (IV R 24/23).

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BFH-Urteil: Bestimmung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)

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Die Frage, wie der „Gewinn“ zu ermitteln ist, ist an mehreren Stellen im Ertragsteuerrecht relevant. Neben der Bemessungsgrundlage „Gewinn“ in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG ergeben sich solche Fragestellungen insbesondere bei § 4 Abs. 4a EStG, § 34a EStG, aber auch beim Investitionsabzugsbetrag des § 7g Abs. 1-4, 7 EStG. Hierzu hat der (X. Senat des) BFH jetzt entschieden, dass bei dessen „Gewinngrenze“ auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind.

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Zoll Health Check: Mehr Transparenz, Sicherheit und Steuerbarkeit im Zollbereich

Health Check Teil 3

Internationale Warenverkehre werden zunehmend komplex – durch neue Regelungen wie CBAM, Präferenzabkommen und weitere Compliance-Anforderungen. Der Zoll Health Check schafft Transparenz, identifiziert Risiken frühzeitig und bildet die Grundlage für sichere und steuerbare zollrelevante Prozesse.

Andreas Clouth
Ilija Jovanovic
Katharina Lehner
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Aufstockungsbeträge laut BFH umsatzsteuerpflichtig

Urteil zu Transfergesellschaften

Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören. Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 20. November 2025 entschieden. Wir informieren Sie über das Urteil und seine Auswirkungen in der Praxis.

Dr. Henning H. Rüth
Ulrike Slotty-Harms
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BFH zur Bekanntgabevermutung nach § 122 AO: Poststempel kann Zugang eines Verwaltungsakts widerlegen

Tax | Steuerverfahrensrecht

Die Frage, wann ein Verwaltungsakt tatsächlich beim Steuerpflichtigen oder dessen Steuerberater zugeht, klingt banal – kann aber über Erfolg oder Scheitern eines Rechtsbehelfs entscheiden. Mit Beschluss vom 17. Februar 2026 (IX B 95/25) hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Problematik erneut ins Zentrum gerückt und eine klare Botschaft gesendet: Der auf dem Umschlag angebrachte Poststempel kann die in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) vorgesehene gesetzliche Bekanntgabevermutung widerlegen.

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Finanzverwaltung: Fahrzeugüberlassung als tauschähnlicher Umsatz

Tax | Indirect Tax / Umsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt im BMF-Schreiben vom 3. März 2026 nochmals ausdrücklich klar: Die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken ist aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich als tauschähnlicher Umsatz anzusehen. Was diese Sichtweise für die Praxis bedeutet.

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BFH-Urteil: Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer

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Die Betriebsaufspaltung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf Richterrecht. Entstanden war sie ursprünglich mit Blick auf die Gewerbesteuer und deren mögliche Erosion, wenn ein beherrschender Gesellschafter Wirtschaftsgüter an die Kapitalgesellschaft überlässt. Zwischenzeitlich hat sie sich von diesem „Kontext“ nach Rechtsprechung des BFH gelöst und lebt nun ein – nicht gesetzlich verankertes – Eigenleben. Dennoch hat sie weiterhin spürbare Auswirkungen auf die Gewerbesteuer, wie ein neuer BFH-Beschluss (IV B 31/25) zeigt.

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BFH-Urteil: Tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (GAV)

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Sowohl bei der verdeckten Gewinnausschüttung als auch bei der verdeckten Einlage hat der Gesetzgeber materielle Korrespondenzprinzipien vorgeschrieben. Die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft hat somit Auswirkungen auf Steuerbefreiungen beim Gesellschafter (bei der verdeckten Gewinnausschüttung, § 8b Abs. 1 Satz 2 ff. KStG). Umgekehrt hat die Behandlung beim Gesellschafter Auswirkungen auf das Einkommen der Gesellschaft (bei der verdeckten Einlage, § 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG). Zu letzterer Vorschrift hat der BFH jetzt eine überraschende Entscheidung veröffentlicht.

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Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses

Aktuelles zu § 7b EStG

Mit Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen IX R 24/24) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Sonderabschreibung setze vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordere eine Vermehrung des Wohnungsbestands.

Zekiye Kaya
Jan Evers
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