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Großbritannien führt Digital Services Tax ein

Kirstin Müller-Nedebock

Geplante Abgabe betrifft vor allem Betreiber von Suchmaschinen und Online-Plattformen. Sie haben jetzt Handlungsbedarf.

Diskutiert wird über die Einführung einer Steuer auf digitale Dienstleistungen schon seit längerem – jetzt macht Großbritannien ernst. Der britische Finanzminister Philip Hammond hat kürzlich die Einführung einer solchen Digitalsteuer angekündigt. Von dem Schritt verspricht sich die britische Regierung Einnahmen in Millionenhöhe.

Die Digitalsteuer soll ab April 2020 gelten und Unternehmen ab einem weltweiten Umsatz von 500 Millionen Britische Pfund (rund 575 Millionen Euro) und einem UK-Umsatz von 25 Millionen Britische Pfund (ca. 29 Millionen Euro) betreffen. Die Details stehen noch nicht fest, aber im Gegensatz zum derzeit auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag soll die Steuer auf Umsätze und nicht auf Erträge anfallen. Der Steuersatz soll bei 2% liegen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Suchmaschinen und Online-Plattformen betreiben.

Die einzelnen EU-Länder haben sich bislang noch nicht auf die Einführung einer Digitalsteuer verständigen können, auch wenn weiterhin viele Länder das Ziel haben, bis zum Jahresende eine Einigung zu erzielen. Deutschland lehnt einen europäischen Alleingang ab und baut auf eine Einigung auf OECD-Ebene. Die EU-Kommission hatte im März 2018 einen Vorschlag gemacht. Danach sollen Erträge

  • aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen,
  • aus digitalen Vermittlungsgeschäften, die Nutzern erlauben, mit anderen Nutzern zu interagieren und die den Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen ihnen ermöglichen sowie
  • aus dem Verkauf von Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden,

im Land des jeweiligen Nutzers mit 3% besteuert werden.

Die Besteuerung würde aber nur für Unternehmen mit jährlichen weltweiten Gesamterträgen in Höhe von 750 Millionen Euro und EU-Erträgen in Höhe von 50 Millionen Euro gelten.

Sollten international, etwa auf EU-Ebene, andere Einigungen zu einer Digitalsteuer erzielt werden, ist UK bereit, die nun beschlossene Digitalsteuer durch eine andere Form von Digitalsteuer zu ersetzen.

Praxishinweis

Unternehmen sollten prüfen, ob und in welchem Ausmaß sie in UK von der Digitalsteuer betroffen sind. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, ob bereits alle notwendigen Daten für diese Steuer (insbesondere über den Ort der Kunden) vorgehalten werden oder ob insoweit Handlungsbedarf besteht – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass solch eine Steuer möglicherweise auch in anderen Ländern eingeführt werden wird. Unsere Steuerexperten in Deutschland und UK stehen Ihnen dabei und für weitere Fragen zum Thema Digitalsteuer gerne zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Kirstin Müller-Nedebock
Senior Manager, Tax
Industriegruppe Technology, Media & Telecommunications
T +49 40 432186259
E kirstin.muellernedebock@wkgt.com