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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
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Sustainable Finance
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Geplante Abgabe betrifft vor allem Betreiber von Suchmaschinen und Online-Plattformen. Sie haben jetzt Handlungsbedarf.
Diskutiert wird über die Einführung einer Steuer auf digitale Dienstleistungen schon seit längerem – jetzt macht Großbritannien ernst. Der britische Finanzminister Philip Hammond hat kürzlich die Einführung einer solchen Digitalsteuer angekündigt. Von dem Schritt verspricht sich die britische Regierung Einnahmen in Millionenhöhe.
Die Digitalsteuer soll ab April 2020 gelten und Unternehmen ab einem weltweiten Umsatz von 500 Millionen Britische Pfund (rund 575 Millionen Euro) und einem UK-Umsatz von 25 Millionen Britische Pfund (ca. 29 Millionen Euro) betreffen. Die Details stehen noch nicht fest, aber im Gegensatz zum derzeit auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag soll die Steuer auf Umsätze und nicht auf Erträge anfallen. Der Steuersatz soll bei 2% liegen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Suchmaschinen und Online-Plattformen betreiben.
Die einzelnen EU-Länder haben sich bislang noch nicht auf die Einführung einer Digitalsteuer verständigen können, auch wenn weiterhin viele Länder das Ziel haben, bis zum Jahresende eine Einigung zu erzielen. Deutschland lehnt einen europäischen Alleingang ab und baut auf eine Einigung auf OECD-Ebene. Die EU-Kommission hatte im März 2018 einen Vorschlag gemacht. Danach sollen Erträge
- aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen,
- aus digitalen Vermittlungsgeschäften, die Nutzern erlauben, mit anderen Nutzern zu interagieren und die den Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen ihnen ermöglichen sowie
- aus dem Verkauf von Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden,
im Land des jeweiligen Nutzers mit 3% besteuert werden.
Die Besteuerung würde aber nur für Unternehmen mit jährlichen weltweiten Gesamterträgen in Höhe von 750 Millionen Euro und EU-Erträgen in Höhe von 50 Millionen Euro gelten.
Sollten international, etwa auf EU-Ebene, andere Einigungen zu einer Digitalsteuer erzielt werden, ist UK bereit, die nun beschlossene Digitalsteuer durch eine andere Form von Digitalsteuer zu ersetzen.
Praxishinweis
Unternehmen sollten prüfen, ob und in welchem Ausmaß sie in UK von der Digitalsteuer betroffen sind. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, ob bereits alle notwendigen Daten für diese Steuer (insbesondere über den Ort der Kunden) vorgehalten werden oder ob insoweit Handlungsbedarf besteht – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass solch eine Steuer möglicherweise auch in anderen Ländern eingeführt werden wird. Unsere Steuerexperten in Deutschland und UK stehen Ihnen dabei und für weitere Fragen zum Thema Digitalsteuer gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Kirstin Müller-Nedebock
Senior Manager, Tax
Industriegruppe Technology, Media & Telecommunications
T +49 40 432186259
E kirstin.muellernedebock@wkgt.com