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Liquidität

Update: Finanzierungshilfen für Unternehmen

Markus Paffenholz

14. August 2020:

Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sind das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Bislang wurden Corona-Hilfen im Volumen von 63,7 Milliarden Euro bewilligt (Stand: 28.07.2020).

Die nachfolgende Grafik zeigt, wie sich diese verteilen:

grafik_update_finanzierungshilfen.png

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html

In diesem Update möchten wir Ihnen die nunmehr vom Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) konkretisierten Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vorstellen, dabei handelt es sich insbesondere um die Säulen (kombinierbar):

  • Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.
  • Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals.

Die Maßnahmen des WSF stehen dabei nur Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort (technologische Souveränität, Versorgungssicherheit und kritische Infrastruktur) oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte, zur Verfügung. Konkret ausgestaltet werden diese Säulen durch die

  • Bürgschaft für Bankkredite
    • Nur möglich, wenn KfW-Sonderprogramm sowie Bürgschaftsprogramme der Länder oder Großbürgschaftsprogramme (Bund-/Länderbürgschaften) nicht zur Anwendung kommen
    • Antragsberechtigte sind nur Großunternehmen (keine KMU) und Unternehmen die gemäß EU-Definition nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ klassifiziert werden
    • Verwendungszweck: Investitionen und Betriebsmittel
    • Laufzeit maximal 5 Jahre
    • Maximal 90%-ige Ausfallbürgschaft
    • Diverse Beschränkungen und Auflagen an bestehenden Finanzierungen und Ausschüttungspolitik

  • Stille Beteiligungen bis 100 Millionen Euro
    • Ziel ist die Wiederherstellung von Eigenkapital (vor Corona) und den Bilanzstrukturen zur komplementären Einwerbung von Fremdkapital an den Kredit- und Kapitalmärkten.
    • Antragsberechtigte sind nur Großunternehmen (keine KMU) und Unternehmen die gemäß EU-Definition nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ klassifiziert werden
    • Die stillen Beteiligungen erfolgen in Form von typisch stillen Beteiligungen
    • Verwendungszweck: Investitionen und Betriebsmittel
    • Laufzeit:
          • Großunternehmen: maximal 7 Jahre (endfällig) / 10 Jahre (bei Verlustaufholung)
          • Börsennotierte Unternehmen: maximal 6 Jahre (endfällig)

      Mit der Laufzeit ansteigender Festzinssatz (anfänglich 4,0% bis 7,0% p.a. im siebten Laufzeitjahr)

    • Diverse Beschränkungen und Auflagen an bestehenden Finanzierungen und Ausschüttungspolitik und Verbot, eine aggressive Expansionsstrategie zu verfolgen

Eine Übersicht über die weitere Ausgestaltung finden Sie in der nebenstehenden Präsentation.

14. Mai 2020:

Die KfW hat zum 14. Mai 2020 neue KfW-Merkblätter für den „KfW-Unternehmerkredit“ und den „KfW-Gründerkredit“ und damit die folgende Änderung veröffentlicht:

  • Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe (gemäß KfW-Definition) wurde von 1,0 Milliarden Euro auf nun 100,0 Millionen Euro gesenkt

Hinweis: Es gibt praktisch keine Übergangsfristen. Für Kredite > EUR 100,0 Millionen Euro bleibt zukünftig nur der Weg über das KfW-Programm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ oder ggf. den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), welcher über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (demnächst) beantragt werden kann.

27.April 2020:

Im Zuge des Fortgangs der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen entsprechend geschärft und weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, die entsprechend vor allem über die KfW umgesetzt werden. Deshalb geben wir Ihnen nachfolgend ein komprimiertes Update zu unserem Beitrag vom 23.03.2020. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Ansprache:

Landesbürgschaften / Bürgschaftsbanken

  • Anpassung der Bürgschaften auf 90% (vorher 80% ), Haftungsübernahmen und Anpassungen der Unterlagenanforderungen
  • Konkretisierungen der Bedingungen in den relevanten Merkblättern sowie unverändert größere regionale Unterschiede

Neuer KFW-Schnellkredit 2020

  • Auflage eines KFW-Schnellkredites mit einer 100%igen Haftungsfreistellung ab 15. April 2020
    • Frei für alle Unternehmensgrößen über 10 Mitarbeiter
    • Kreditvolumen bis 25% des Jahresumsatzes 2019 (Unternehmen bis 50 Mitarbeiter - maximal TEUR 500 / Unternehmen > 50 Mitarbeiter maximal TEUR 800)
    • Keine Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank und die KFW
    • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre
    • Aber: zum Teil „harte Restriktionen“: unter anderem Beschränkung der Geschäftsführervergütung auf TEUR 150

Anpassungen KFW-Sonderprogramm 2020 (Corona-Hilfen)

  • Streichung der bislang geforderten Fortführungsprognose
  • Präzisierung der Anforderungen zur Durchfinanzierung
  • Präzisierung Covenant- und Stundungsdefinitionen („Verlust der Kreditwürdigkeit“)
  • Erweiterung der zusagefähigen Preisklasse I (Ausfallwahrscheinlichkeit (PD <= 10,0 und werthaltige Sicherheit 0% ≤ 40%)
  • Ab sofort können Kredite bis TEUR 800 mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 10 Jahren in Anspruch genommen werden. Für größere Kreditvolumen gilt eine maximale Laufzeit von 6 Jahren, davon bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Vereinfachung des „Fast-Track-Verfahrens“ - für Kredite zwischen 3,0 und 10,0 Millionen Euro muss lediglich ein bestätigter Vordruck durch die Hausbank eingereicht werden. Die KFW übernimmt die Risikoprüfung der Hausbank, eine gesonderte Risikoprüfung und weitere Unterlagenanforderungen durch die KFW entfallen.
  • Gewinn- und Dividendenausschüttungen sind während der Laufzeit der KFW-Kredit nicht zulässig – Ausnahme marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber (natürliche Personen)

 

Liquiditaet-Tabelle-04272020.png

 

In den nebenstehenden Präsentationen finden Sie einen ersten Überblick zu den Themen sowie eine Checkliste zur Antragsberechtigung.

Jetzt handeln: Wir empfehlen Unternehmen, folgenden Quick-Check durchzuführen:

  • Analyse der eigenen Liquiditätsposition, inklusive Simulation des erwarteten durch neue Maßnahmen zu deckenden Liquiditätsbedarfes sowie Überprüfung der eigenen Situation zum 31. Dezember 2019 (= Tragfähigkeit des Geschäftsmodells vor und nach der Corona-Krise)
  • Analyse der bestehenden Kredit-/ Finanzierungsverträge hinsichtlich drohenden oder ggf. in 2019 eingetretenen Kündigungsgründen, insbesondere Bruch von Financial Covenants
  • Update/Vorbereitung von üblichen Unterlagen- / Zahlenpaketen für Banken (unter anderem Jahresabschlüsse, Planung)
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme zu mindestens zwei Haus-/ Kernbanken, um die Bereitschaft für eine Kreditaufnahme /-erhöhung auszuloten; dies betrifft insbesondere auch die Frage der Übernahme des Eigenanteils an den staatlichen Stützungsmaßnahmen
  • Prüfung einer Nutzung bislang ungenutzter Kreditmittel und „Parken“ der Liquidität bei anderen Banken

Für weitere Fragen und möglichen Beratungsbedarf stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Markus Paffenholz
Partner
T: +49 211 9524 8263
E: Markus.Paffenholz@wkgt.com

Stefan Lengermann
Senior Manager
T: +49 211 9524 8483
E: Stefan.Lengermann@wkgt.com

Jan-Philipp Bülow
Senior Manager
T: +49 40 43218 6239
E: Janphilipp.Buelow@wkgt.com

Dr. Gunter Franzke
Partner
T +49 30 890 482 455
E gunter.franzke@wkgt.com

Thomas Leschke
Senior Manager
T +49 30 890 482 451
E thomas.leschke@wkgt.com

 

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