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Aktuell: Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesfinanzministerium den lange erwarteten Referentenentwurf zur Umsetzung der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD-Umsetzungsgesetz) vorgelegt. Das Bundeskabinett hat allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, noch in 2019 über den Entwurf beschlossen. Stattdessen wird es sich voraussichtlich Anfang 2020 mit einem - wahrscheinlich angepassten - Entwurf befassen.
Folgende Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs sind besonders hervorzuheben:
- Verschärfungen bei der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen in Bezug auf den Fremdvergleichsgrundsatz (§§ 1a, 1b AStG)
- Zahlreiche Anpassungen (Verschärfungen) im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung unter Beibehaltung der Niedrigsteuergrenze von 25%.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Entstrickungsbesteuerung und Wegfall der zinslosen Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung bei Wegzug in einen EU/EWR Staat
- Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei hybriden Gestaltungen
- Verschärfung der Bewertung von Wirtschaftsgütern, die aus dem Ausland ins Inland überführt werden
Das bedeutet: Der Entwurf enthält zahlreiche Verschärfungen, bleibt hinter den Erwartungen zurück und bietet hohes Diskussionspotential.
Nächste Schritte: Durch die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses ist das Gesetz nicht zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Aktuell ist somit kein Handlungsbedarf gegeben. Die Entwicklung des Verfahrens ab 2020 sollte jedoch aufmerksam beobachtet werden.
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