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Personengesellschaften: Broschüre zum Optionsmodell erschienen

Ab 2022 können Personengesellschaften sich ohne tatsächlichen Formwechsel auf Antrag für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft entscheiden. Diese neue Gestaltungsalternative kann insbesondere für Familien-Personengesellschaften sowie für inhabergeführte Unternehmen zu nennenswerten steuerlichen Vorteilen führen. Wer die Option zur Körperschaftsteuer bereits für 2022 ausüben will, muss bis zum 30. November 2021 einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen. Für Gesellschafter, Geschäftsführer und Leiter Steuern/Finanzen/Rechnungswesen von Personenunternehmen bedeutet das: Sie sollten sich kurzfristig mit der Möglichkeit der Optionsausübung befassen und eine Meinung zur Vorteilhaftigkeit für Ihr Unternehmen bilden.

Gut zu wissen: Warth & Klein Grant Thornton hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Rechtsanwaltskanzlei CMS in einer umfangreichen Broschüre „Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung“ die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Folgen einer Optionsausübung zusammengefasst. Interesse? Gerne übersenden wir Ihnen auf Wunsch kostenlos die Online-Ausgabe der Broschüre per E-Mail. Füllen Sie dazu einfach das Bestellformular unter dem nachfolgenden Link aus!

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Kontaktieren Sie uns

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Optionsausübung zur Verfügung und prüfen gemeinsam mit Ihnen die Vorteilhaftigkeit einer Option für Ihr Unternehmen sowie die ggf. erforderlichen Strukturmaßnahmen. Kontaktieren Sie bei Interesse unseren Ansprechpartner, Herrn Paul Forst, Partner und Mitglied der Geschäftsbereichsleitung Tax bei Warth & Klein Grant Thornton.

 

 

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