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Erzielt Ihr Unternehmen hauptsächlich passive Einkünfte und ist grenzüberschreitend tätig? Dann könnte der jüngste Vorschlag der Europäischen Kommission, die sogenannte ATAD III, auch Ihr Unternehmen betreffen. Ziel ist es, die steuerlich missbräuchliche Nutzung von „Briefkastenfirmen“ in der EU zu verhindern. Es sollen zukünftig strengere Substanzanforderungen zugrunde gelegt werden, die bei Nichterfüllung zur Versagung von Abkommens- beziehungsweise Richtlinienvorteilen führen. Dies zieht eine höhere Quellensteuerbelastung nach sich und kann in einigen Fällen sogar zu Strafen führen.
Was das im Detail bedeutet, haben wir für Sie in einem Download-Dokument zusammengefasst. Kontaktieren Sie bei Fragen gerne unsere Experten.

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