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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
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Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
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Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
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Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
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Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
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Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
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Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
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Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
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Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
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Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Im Zuge der Corona-Maßnahmen haben viele Länder Reisebeschränkungen angeordnet. Folglich waren und sind im Laufe des Jahres 2020 Grenzpendler häufig faktisch gezwungen, von ihrem Wohnsitz in ihrem Heimatland aus zu arbeiten und nicht in dem Land, in dem ihre Arbeitgeber ansässig sind. Dies kann steuerliche Implikationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben.
Steuerliche Folgen für Arbeitnehmer im Home-Office mit Wohnsitz in Deutschland
- Üblicherweise wird das Gehalt für Arbeitstage im Ausland auch im jeweiligen Land versteuert, wenn der Arbeitgeber dort ansässig ist (Tätigkeitsortsprinzip).
- Home-Office-Tage von Arbeitnehmern mit deutschem Wohnsitz werden üblicherweise in Deutschland versteuert.
- Die Ausreisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie haben vor allem Folgen für Grenzpendler, die in der Regel täglich von ihrem Wohnsitzstaat in einen anderen Staat zur Arbeit fahren.
- Wenn mehr Arbeitstage im Ansässigkeitsstaat Deutschland geleistet werden als üblich, führt dies zu einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage in Deutschland. Abhängig vom Steuersatz in den jeweiligen Ländern kann dies in Zeiten von Corona zu einer deutlich höheren oder niedrigeren Gesamtsteuerbelastung für Grenzpendler führen.
Bilaterale Sonderregelungen nach den DBA mit Österreich, Frankreich und der Schweiz
Abweichend vom oben genannten Tätigkeitsortsprinzip bei Grenzpendlern gibt es Sonderregelungen für Grenzgänger in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Österreich, Frankreich und der Schweiz: Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Wohnsitzstaat auch das Besteuerungsrecht für die Einkünfte im anderen Staat, in dem der Arbeitgeber sitzt.
Aufgrund der erhöhten Anzahl an Home-Office-Tagen, könnte die Höchstgrenze der sogenannten Nichtrückkehrtage überschritten werden, somit greifen folglich die Sonderregelungen nicht mehr. Für einen Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland könnte dies bedeuten, dass Deutschland das Besteuerungsrecht anteilig verliert und der ausländische Sitzstaat des Arbeitgebers dieses erhält. Zusätzlich zu der möglichen Änderung der steuerlichen Situation für den Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber unter Umständen von dem im anderen Staat zu zahlenden Gehalt Lohnsteuer einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde überweisen.
Wichtige Kriterien für diese bilateralen Sonderregelungen für Grenzgänger sind:
1) Grenzzone
Gemäß den DBA mit Österreich und Frankreich hat die Tätigkeit innerhalb einer bestimmten Grenzzone zu erfolgen:
- Österreich: Maximal 30 Kilometer Entfernung zwischen Wohnsitz und Grenze und 30 Kilometer Entfernung zwischen Tätigkeitsstätte und Grenze.
- Frankreich: Grundsätzlich maximal 20 Kilometer Entfernung zwischen Wohnsitz und Grenze sowie 20 Kilometer Entfernung zwischen Tätigkeitsstätte und Grenze.
2) Nichtrückkehrtage
Grundsätzlich hat ein Grenzgänger täglich an den Ort seines Wohnsitzes zurückzukehren. Es gelten folgende Ausnahmen:
- Österreich und Frankreich: Wenn die Nichtrückkehrtage nicht mehr als 45 Tage betragen oder der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber außerhalb der Grenzzone tätig ist.
- Schweiz: Wenn die Nichtrückkehrtage nicht mehr als 60 Tage betragen.
Deutschland und Österreich haben sich darauf geeinigt, dass Home-Office-Tage als Nichtrückkehrtage gelten.
Welche Sonderregelungen gelten aufgrund der COVID-19-Pandemie?
Wie oben beschrieben kann eine erhöhte Anzahl an Home-Office-Tagen schnell zu einer Änderung der Aufteilung von Besteuerungsrechten führen. Daraus können negative Auswirkungen auf die steuerliche Situation des Arbeitnehmers resultieren. Das Bundesfinanzministerium hat die folgenden bilateralen Sonderregelungen getroffen, um negative Auswirkungen durch eine unbeabsichtigte Änderung des Besteuerungsrechts zu vermeiden.
Österreich, Luxemburg, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz: Tätigkeitsortsfiktion (Wahlrecht)
- Arbeitstage, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Home-Office geleistet werden, werden nicht als Nicht-Rückkehrtage oder als Arbeitstage im Ansässigkeitsstaat Deutschland gezählt, sondern als Arbeitstage in dem Land, in dem die Tätigkeit ohne die COVID-19-Maßnahmen erbracht worden wäre.
- Diese Tätigkeitsortsfiktion gilt also nicht für Arbeitstage, die ohne die COVID-19-Maßnahmen im Ansässigkeitsstaat geleistet worden wären (zum Beispiel vertraglich vereinbarte Heimarbeitstage).
- Arbeitnehmer sind verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
- Die Regelung gilt für Arbeitstage in der Zeit ab dem 11. März 2020.
- Nach dem 30. April 2020 erfolgte eine automatische Verlängerung vom Ende eines Kalendermonats bis zum Ende des nächsten Kalendermonats bzw. diese wurden schon teilweise bis zum 31. Dezember .2020 verlängert (Frankreich, Österreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg)
- Sobald die aufgrund der COVID-19-Pandemie erklärten Maßnahmen gelockert werden, wird auch diese Sonderregelung aufgehoben.
Übrige Staaten
Die Tätigkeitsortsfiktion ist derzeit nur in den Fällen Österreich, Luxemburg, Niederlande, Belgien, Frankreich und Schweiz anwendbar. Für alle anderen DBA gelten die allgemeinen Regeln des DBA wie oben ausgeführt.
Praxishinweis
Wünschen Sie nähere Informationen zu den einzelnen Punkten oder haben Sie Fragen zum Beispiel zu den Dokumentationspflichten? Wir unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen auf den Arbeitnehmer sowie Ihr Unternehmen.

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