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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Compliance Unterstützt der Standard EDI künftig das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?EDI hilft Unternehmen dabei, ihre Lieferkettenprozesse zu optimieren, Vorlaufzeiten zu reduzieren und Fehler zu minimieren. Wir stellen dieses Modul sowie weitere innovative Technologien vor, die in diesem Kontext eingesetzt werden können, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Schon im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 wurden weitere steuerliche Erleichterungen für die Wirtschaft angekündigt. Ziele sind die Abfederung nachteiliger wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie, aber auch das Ankurbeln der Wirtschaft. Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2022 einen Referentenentwurf für ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt, in dem diese Maßnahmen enthalten sind. Diese sollen teilweise rückwirkend ab 2021 gelten, teilweise auch erst ab 2022, außerdem sind die Maßnahmen zum Teil zeitlich begrenzt. Wir stellen die wesentlichen geplanten Änderungen vor:
- Höchstbetrag für den Verlustrücktrag: Die Erhöhung des maximalen Verlustrücktrags von einer Million Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise zwei Millionen Euro (Zusammenveranlagung) auf 10 beziehungsweise 20 Millionen Euro war ursprünglich bis Ende 2021 befristet. Diese Befristung wird nunmehr um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert. Das heißt auch für 2022 und 2023 gilt das erhöhte Rücktragsvolumen.
- Bislang war der Verlustrücktrag nur in das unmittelbar vorangehende Jahr möglich, es handelte sich also um einen einjährigen Rücktrag. Für Verluste, die ab 2022 entstehen, gilt (ohne Befristung) ein zweijähriger Verlustrücktrag.
- Befristet für Anlagenzugänge an beweglichen Wirtschaftsgütern in den Jahren 2020 und 2021 galt die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung – dies ist insbesondere in Gewinnfällen interessant. Dabei war die degressive Abschreibung auf 25 Prozent limitiert, macht also erst ab einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren oder mehr Sinn. Diese Regelung wird um ein Jahr verlängert, gilt also auch noch für Anschaffungen und Herstellungen bis zum 31. Dezember 2022.
- Investitionsfristen nach § 7g EStG (also steuermindernd gebildete Investitionsabzugsbeträge für regulär spätestens nach drei Jahren vorzunehmende Investitionen) werden, sofern die Frist in 2022 ausläuft, um ein weiteres Jahr verlängert.
- Ebenso werden die in 2022 auslaufenden Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG um ein weiteres Jahr verlängert.
- Darüber hinaus wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die sogenannte Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert sowie auch die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert. Für Krankenhauspersonal wird die Möglichkeit einer steuerfreien Corona-Prämie erweitert.
- Schließlich soll die „Anlaufhemmung“ für die (ohnehin aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch neu zu regelnde) Vollverzinsung auch für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 von bislang grundsätzlich 15 Monaten geringfügig verlängert werden. Dies geht einher mit einer geringfügigen Verlängerung der Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen dieser beiden Jahre.
Praxishinweis
Im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens können sich bei den dargestellten Maßnahmen noch Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf ergeben. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.