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Audit & Assurance

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Impairment Tests

Prof. Dr. Martin Jonas Prof. Dr. Martin Jonas

Aktuell: Bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind auch Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung in IFRS-Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten bzw. Zwischenabschlüssen nach IAS 34 im Zusammenhang mit der Bewertung von Vermögenswerten (inklusive Goodwill) und für die Beteiligungsbewertung nach HGB zu erwarten. Dies betrifft vor allem Unternehmen, deren Geschäftsjahre und (Zwischen-) Berichtsperioden nach dem 31. Dezember 2019 enden. Daher empfiehlt sich eine sorgfältig Analyse der individuellen Risikoposition und der möglichen Auswirkungen der jüngsten Ereignisse vorzunehmen.

Das bedeutet: Ein Werthaltigkeitstest ist gemäß IAS 36 durchzuführen, wenn bestimmte Anzeichen (sogenannte triggering events) für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob diese Indikatoren vorliegen. Hierzu zählen unter anderem in der Berichtsperiode eingetretene oder erwartete nachteilige Veränderungen im ökonomischen und marktbezogenen Umfeld, die sich negativ auf den betreffenden Vermögenswert auswirken. Darüber hinaus kann ebenfalls das Absinken der Marktkapitalisierung unterhalb des Buchwerts des Reinkapitals die Durchführung eines Werthaltigkeitstests erfordern.

Aufgrund der sich bei vielen Unternehmen abzeichnenden negativen Folgen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus sollten Sie daher unter Einbeziehung der folgenden Faktoren eingehend analysieren, ob Wertminderungen notwendig sind:

  • Liegt ein Ereignis vor, das es erforderlich macht, den Geschäfts- oder Firmenwert auch außerhalb der jährlichen Überprüfung zu testen bzw. andere nicht-finanzielle Vermögenswerte auf Wertminderungsbedarf zu testen (unter anderem Rückgang des Aktienkurses)?

  • Werden sich künftige Cash-Flows aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus und den zu seiner Eindämmung getroffenen Maßnahmen voraussichtlich verringern und sind diese Effekte wesentlich?

  • Sind die bisherigen Modelle und Cash Flow-Prognosen, die den Wertminderungstests zu Grunde liegen, zu aktualisieren, um die erwarteten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus abzubilden?

  • Sollten zur Abbildung der Unsicherheiten über die künftigen Effekte des Corona-Virus Cash flows auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeits-verteilungen (Expected Loss-Ansatz) abgeleitet werden, anstelle eines einzigen Szenarios?

  • Wie können die gewählten Annahmen angemessen dokumentiert werden (unter anderem für Regulierungsbehörden)?

  • Prüfung, ob die bisherige Systematik zur Ableitung der Kapitalkosten ggf. aufgrund der sich abzeichnenden Auswirkungen des Corona-Virus angepasst werden muss.

  • Würdigung der zu Grunde liegenden Peer Group-Unternehmen vor dem Hintergrund der erhöhten Volatilität an den Finanzmärkten und deren Effekte auf den Beta-Faktor sowie der ggf. unterschiedlichen landesspezifischen Auswirkungen des Corona-Virus.

  • Erstellung geeigneter Sensitivitätsanalysen wesentlicher Bewertungsprämissen zur Berücksichtigung der bestehenden Unsicherheiten (beispielsweise Kapitalisierungszinssatz, Umsatzerlöse/Absatzmengen, Margen, Wachstumsraten).

  • Überdies ist einzuschätzen, inwiefern sich darüber hinaus auch Zweifel an der Unternehmensfortführung ergeben könnten (Going Concern). Bei der Beurteilung der Fähigkeit der Unternehmensfortführung sind die Auswirkungen der von den Regierungen und Banken ergriffenen Maßnahmen zu berücksichtigen.

Jetzt handeln: Gerne analysieren wir die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Goodwill und die Beteiligungen und prüfen diese auf Werthaltigkeit im Rahmen der Finanzberichterstattung.

Ihre Ansprechpartner

Prof. Dr. Martin Jonas
Partner
T: +49 211 9524 8511
E: martin.jonas@wkgt.com

Dr. Ingo Thomas, CFA
Senior Manager
T: +49 211 9524 8517
E: ingo.thomas@wkgt.com

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