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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Aktuell: Am 12. Januar 2021 wurde in Berlin das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Großbritannien und Nordirland unterzeichnet, am 19. Januar das zum DBA mit Irland. Nun ist bekannt gegeben worden, dass beide Änderungsprotokolle in Kraft getreten sind. Somit gelten die Änderungen ab dem 1. Januar 2022. Mit den Änderungen werden Teile des Multilateralen Instruments (MLI) implementiert, das die abkommensrechtlichen Mindeststandards aus der BEPS-Initiative der OECD umsetzt.
Die inhaltlich wichtigste Änderung in beiden Protokollen ist die Anpassung der Definition der Betriebstätte. Es wird eine sogenannte Anti-Fragmentierungs-Regelung eingeführt, mit der eine Umgehung der Begründung einer Betriebsstätte durch Verteilung von Geschäftstätigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Unternehmen durch Separierung von Hilfs- und Nebentätigkeiten verhindert werden soll. Nach der Neuregelung werden nun die Geschäftstätigkeiten in demselben Staat von nahestehenden Unternehmen, die jede für sich genommen reine Hilfs- oder Vorbereitungstätigkeiten darstellen, zusammen betrachtet. Dazu wird eine Definition von nahestehenden Personen eingeführt.
Darüber hinaus wird in beiden Protokollen eine PPT-Klausel („principal purpose test“) in die DBAs aufgenommen. Diese Klausel stellt sicher, dass ein Vorteil aufgrund des Abkommens nicht gewährt wird, wenn der einzige Zweck einer Transaktion in der Erlangung eines Steuervorteils besteht.
Durch das Protokoll wird im DBA Irland außerdem eine Mindesthaltedauer bezüglich der Ausschüttung von Dividenden aufgenommen. Eine Reduzierung der Quellensteuer auf 5 Prozent. Eine Betrachtung der 365 Tage wird auch für die Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft eingeführt, wenn sich deren Wert überwiegend aus dem Wert des im anderen Vertragsstaat belegenen Grundbesitzes ergibt. Nur wenn zu einem Zeitpunkt während der 365 Tage vor der Veräußerung dieser Anteile das geforderte Werteverhältnis erfüllt ist, hat der Quellen-Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt, das Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft. In den übrigen Fällen hat der Anässigkeits-Staat des Veräußerers das Besteuerungsrecht.
Jetzt handeln: Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit dem Vereinigten Königreich und mit Irland müssen die geänderten Regelungen Beachtung finden. Insbesondere bei Geschäftstätigkeiten in Irland oder dem Vereinigten Königreich, die derzeit keine Betriebsstätte begründen, sollte überprüft werden, ob die geplanten Änderungen zu einer Steuerpflicht in diesen Ländern führen.

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