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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Aktuell: Das vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) ist mit Wirkung ab dem 1. Februar 2020 aus der EU ausgetreten. Aufgrund des unterzeichneten Austrittsabkommens schließt sich an den Austrittstermin ein Übergangszeitraum bis Ende dieses Jahres an, in der fast alle EU-Regelungen weiter gegenüber UK gelten. Der Übergangszeitraum kann noch um bis zu zwei Jahren verlängert werden, wenn dazu ein gemeinsamer Beschluss vor dem 31. Juli 2020 gefasst wird.
Daher ist davon auszugehen, dass bis zum Ende dieses Jahres auch die Mutter-Tochter-Richtlinie auf Gewinnausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseignerin in UK weiterhin grundsätzlich anwendbar sein sollte. Die Mutter-Tochter-Richtlinie reduziert eine Quellensteuer auf Dividenden auf 0%, wohingegen das Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit UK (DBA) einen Quellensteuerersatz von 5% vorsieht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat bisher Freistellungsbescheinigungen grundsätzlich für die Zeit ab dem 30. März 2019 mit einer Reduktion des Steuerabzugs für Kapitalerträge auf 5% des Bruttoertrages auf Rechtsgrundlage des DBA erlassen. Auf Antrag kann eine Änderung einer bereits erteilten Freistellungsbescheinigung gewährt werden, die eine Reduzierung der Quellensteuer auf 0% bis zum Ende des Übergangszeitraums gewährleisten sollte.
Das bedeutet: Wir empfehlen, Dividenden an Gesellschaften in UK vor dem 31. Dezember 2020 auszuschütten und nach Möglichkeit vor der Ausschüttung eine Änderung der Freistellungsbescheinigung zu beantragen.
Nächste Schritte: Die weitere Entwicklung insbesondere eine mögliche Verlängerung des Übergangszeitraums sollte beobachtet werden.
Ihre Ansprechpartner
Christina Busch
Partner
T: +49 211 9524 8129
E: christina.busch@wkgt.com
Dr. Marion Frotscher
Partner
T: +49 40 43218 6237
E: marion.frotscher@wkgt.com
Kristina Laubeck
Senior Manager
T: +49 211 9524 8473
E: kristina.laubeck@wkgt.com
Norbert Miethe
Senior Manager
T: +49 211 9524 8653
E: norbert.miethe@wkgt.com
Mechthild Pietrek
Senior Manager
T: +49 211 9524 8275
E: mechthild.pietrek@wkgt.com
Dr. Dorit Radmacher
Associate Partner
T: +49 341 59083 711
E: dorit.radmacher@wkgt.com