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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Markteintritt in Deutschland
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Hintergrund
Bisher waren Leistungen des Arbeitgebers in Form von Outplacement-Beratungen als Arbeitslohn zu qualifizieren. Der Arbeitgeber hatte zudem aus den Rechnungen der Outplacement-Agentur keinen Vorsteuerabzug. Fraglich war, ob mit der Einführung des § 3 Nummer 19 EStG eine günstigere Rechtslage entstanden ist. Nach § 3 Nummer 19 EStG sind Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 SGB III sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen (sofern diese keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben) steuerfrei.
Stellungnahme der Finanzverwaltung
Die Oberfinanzdirektin (OFD) NRW hat in einer Kurzinformation nunmehr die Verwaltungsauffassung für folgenden Sachverhalt zusammengefasst: Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags bietet ein Arbeitgeber Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Outplacement-Beratung. Teilnahmeberechtigt sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz von einem Wegfall bedroht ist, die nach einem Ausscheiden aus der Firma eine weitere Erwerbstätigkeit planen und die das Instrument Aufhebungsvereinbarung vereinbaren möchten. Die angebotene Outplacement-Beratung besteht aus den nachfolgenden Leistungen:
- Perspektivenberatung: Arbeitnehmer werden motiviert, sich ausführlicher mit den eigenen Stärken sowie Chancen am externen Arbeitsmarkt zu befassen, sich mit Alternativen zum derzeitigen Arbeitgeber auseinanderzusetzen und externe Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Maßnahme ist auch, mit den betroffenen Arbeitnehmern im Anschluss daran eine einvernehmliche Trennung im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung zu erzielen.
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung: Um dem Arbeitnehmer einen gesicherten Überblick seiner beruflichen, aber auch seiner finanziellen Situation hinsichtlich eines Abfindungsangebots/Ausscheidens zu ermöglichen und damit eine ganzheitliche und solide Entscheidungsbasis für die Annahme eines Aufhebungsangebots zu schaffen, wird ihm ergänzend zur beruflichen Perspektivenberatung in der Entscheidungsphase vor Annahme eines Aufhebungsangebots auch eine individuelle steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung angeboten. Dies zielt darauf ab, den betroffenen Arbeitnehmern die größten Unsicherheiten und somit auch „Veränderungsblockaden“ zu nehmen. Schwerpunktmäßig werden die Themen Abfindung, Arbeitslosengeld, gesetzliche Krankenversicherung und ggf. gesetzliche Rente behandelt.
Darüber hinaus werden folgende Leistungen angeboten, die den Abschluss eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitnehmer voraussetzen:
- Marktvorbereitung: In der Marktvorbereitung wird zunächst mit dem Arbeitnehmer eine Standortbestimmung durchgeführt. Neben der (klassischen) Bestimmung von eigenen Werten, Zielen, Wünschen und potenziellen Märkten geht es ebenso um Reflexion hinsichtlich eigener Kompetenzen und Persönlichkeitsmerkmale. Entwicklungspotenziale werden identifiziert und zielgerichtet erschlossen. Am Ende der Marktvorbereitungsphase steht ein fertiger, marktgerechter Lebenslauf, der die berufliche Vergangenheit abbildet und gleichzeitig in die Zukunft ausstrahlt.
Darüber hinaus wird bei jedem betroffenen Arbeitnehmer ein „Marktabgleich“ durchgeführt, damit dieser weiß, dass sein Ziel und sein Profil aus Marktsicht passen, oder er erhält den entscheidenden Hinweis, um sich optimal zu positionieren. Zusätzlich zur individuellen Beratung werden den betroffenen Arbeitnehmern auch entsprechende Themen-Workshops angeboten.
- Vermarktung/Neuplatzierung: Zusätzlich zur Befähigung der betroffenen Arbeitnehmer, sich am Arbeitsmarkt und in Netzwerken zu bewegen, ist Kern der Outplacement-Beratung die Vermarktung und Platzierung der Arbeitnehmer.“
Laut der Veröffentlichung haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hierzu im Einzelnen folgende Beschlüsse gefasst:
Grundsätzliche Beschlüsse:
- Eine Outplacement-Beratung erfolgt nicht aus einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse und führt bei den jeweiligen Arbeitnehmern zu Einnahmen, welche ggf. steuerfrei gemäß § 3 Nummer 19 EStG sein können.
- Sind Arbeitnehmer erst nach Abschluss des Aufhebungsvertrags zur Teilnahme von Bestandteilen einer Outplacement-Beratung berechtigt, fließt diesen keine einheitliche Leistung zu. Insoweit ist für jede Teilleistung separat zu beurteilen, ob die Tatbestände der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 19 EStG erfüllt sind.
Sachverhaltsbezogene Beschlüsse:
Insgesamt sieht die Finanzverwaltung bei allen zuvor genannten Sachverhalten keine Anwendungsmöglichkeit des § 3 Nummer 19 EStG.
Zusammenfassung
Diese Veröffentlichung weist auf eine eher restriktive Auslegung des § 3 Nummer 19 EStG im Hinblick auf Outplacement-Beratungen von Seiten der Finanzverwaltung hin. Die Kurzinformation ist bundeseinheitlich abgestimmt.
Quelle: Kurzinformation OFD NRW vom 4. August 2020

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