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Bundesfinanzministerium

Neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise veröffentlicht!

Das Bundesfinanzministerium hat am 14. Juli 2021 neue Verwaltungsgrundsätze zu Einkünftekorrekturen gemäß § 1 AStG erlassen. Diese ersetzen zentrale Verwaltungsanweisungen mit Bezug zu Verrechnungspreisen, etwa die Verwaltungsgrundsätze vom 23.2.1983 und die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren. Die Finanzverwaltung bekennt sich darin zur Orientierung an den Verrechnungspreisleitlinien der OECD sowie auch an Verlautbarungen des EU-JTPF. Dadurch soll eine international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes sichergestellt werden.

Folgende Punkte der neuen Verwaltungsgrundsätze sind besonders hervorzuheben:

  • Als Kern der Funktions- und Risikoanalyse wird der Risikokontrollansatz eingeführt.
  • Vergleichbarkeitsfaktoren in der Angemessenheitsanalyse wurden definiert und die Anforderungen an diese erläutert.
  • Es wird anerkannt, dass Routinefunktionen auch mit Risiken einhergehen und zeitweilig Verluste erzielen können. Ein angemessener Totalgewinn innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wird hingegen bestätigt.
  • Die Markenverrechnung wird konkretisiert.
  • Die Verwaltungsgrundsätze enthalten auch den Grundsatz des hypothetischen Fremdvergleichs für Lizenzen.
  • Fragen des Konzernrückhalts und der Besicherung bei Finanzierungsbeziehungen werden konkretisiert.
  • Für die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Werten ist eine eigene Funktions- und Risikoanalyse erforderlich (DEMPE).
  • Eine Differenzierung in schwer zu bewertende und andere immaterielle Werte ist nicht nötig.

Die neuen Verwaltungsgrundsätze gelten für alle offenen Fälle und müssen daher bei der aktuellen Bestimmung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen beachtet werden.

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