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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Internationales Business
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Hintergrund: Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KStG) verabschiedet, wonach erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2022 Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG ausüben können. Das kürzlich hierzu veröffentlichte BMF-Schreiben eröffnet auch für ausländische Gesellschaften die Optionsmöglichkeit. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausländische Gesellschaft nach dem Rechtstypenvergleich als Personengesellschaft einzuordnen ist und in dem Staat, in dem sich ihre Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuer unterliegt.
Abkommensberechtigung ermöglicht
Im internationalen Kontext relevant ist, dass für optierende Personengesellschaften zukünftig eine Abkommensberechtigung gemäß Artikel 1 Absatz 1 OECD-MA 2017 besteht. Bei inländischen Personengesellschaften, die nach deutschem Steuerrecht transparent behandelt werden, bestand eine solche Abkommensberechtigung lediglich auf Ebene der Gesellschafter, was sehr häufig in der Praxis zu einer hohen Komplexität geführt hat. Das Optionsmodell ermöglicht es nun, für Personengesellschaften selbst eine Abkommensberechtigung zu erlangen. Relevant ist dies insbesondere für Fragen der Quellensteuerentlastung auf Basis der von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Dabei ist zu beachten: Dies ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass es im Ausland nicht aufgrund einer abweichenden Qualifikation durch diese Entlastung zu nicht oder niedrig besteuerten Einkünften kommt. Nach Auffassung des BMF soll allerdings die Mutter-Tochter-Richtlinie für optierte Gesellschaften nicht anwendbar sein.
Besteuerungswechsel bei Sondervergütungen
Bis jetzt in Deutschland steuerpflichtige Sondervergütungen, also Aufwendungen der optierenden Personengesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern (zum Beispiel Zinszahlungen für ein Gesellschafterdarlehen), unterliegen nach Optionsausübung nun regelmäßig in DBA-Fällen nicht mehr der deutschen Besteuerung, sondern werden im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters besteuert. Daraus kann sich auf Ebene von im Ausland ansässigen Gesellschaftern im Vergleich zur Besteuerung vor der Optionsausübung im Ergebnis eine Steuerentlastung ergeben.
Hinweis
Warth & Klein Grant Thornton hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Rechtsanwaltskanzlei CMS in einer umfangreichen Broschüre „Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung“ die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Folgen einer Optionsausübung zusammengefasst. Interesse? Gerne übersenden wir Ihnen auf Wunsch kostenlos die Online-Ausgabe der Broschüre per E-Mail. Füllen Sie dazu einfach das Bestellformular unter dem nachfolgenden Link aus!
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Ausblick
Für Personengesellschaften mit internationalem Kontext kann die neu geschaffene Optionsmöglichkeit eine interessante Alternative darstellen, um zukünftig leichter Abkommensvorteile in Anspruch zu nehmen. Auch für im Ausland ansässige Gesellschafter mit Sondervergütungen können sich steuerliche Vorteile ergeben. Es muss allerdings im Einzelfall geprüft werden, ob die durch den Wechsel der Besteuerungsform ggf. (einmalig) ausgelösten Steuerfolgen für die beteiligten Gesellschafter akzeptabel sind. Hierbei ist insbesondere auf die Beschränkung der Buchwertfortführung beim Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft auf Gesellschafter des EU-/ EWR-Raums hinzuweisen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Chancen des Optionsmodells.

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