-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Zu Weihnachten greifen viele Steuerzahler gerne tiefer in die Tasche, um Familie, Verwandte und Freunde, auch einmal in einem größeren Umfang zu beschenken. Gerade in diesem schwierigen und turbulenten Jahr ist dies für viele vielleicht auch ein Zeichen des Dankes für besonderen Beistand und Unterstützung.
Doch unterliegen diese Geschenke eigentlich der Schenkungsteuer? Erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten sollten und welche Steuerbefreiung Sie noch nutzen können. Neben zahlreichen Steuerbefreiungen hält der Gesetzgeber eine wesentliche Vorschrift bereit: Übliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Schenkungsteuer befreit! Diese Regelung umfasst Geschenke, die zu besonderen Anlässen wie Weihnachten, Geburtstagen oder zur Hochzeit verschenkt werden. Die Steuerbefreiung gilt für Geld- und Sachgeschenke gleichermaßen.
Ob diese Geschenke üblich sind oder nicht, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten. Der Gesetzgeber gibt keine genauen Wertgrenzen oder Freibeträge vor, an denen sich Steuerzahler orientieren könnten. Im Hinblick auf den Anlass und die wirtschaftliche Situation des Schenkers und des Beschenkten müssen die Geschenke angemessen sein. Eine grundsätzliche Orientierung zum Beispiel an einem Prozentsatz des Vermögens des Schenkers ist leider nicht möglich. Auf der anderen Seite spielt aber auch die Art der verwandtschaftlichen Beziehung keine Rolle, so dass auch Freunde steuerfreie Gelegenheitsgeschenke erhalten können. Bei einem Schenkungswert von 40.000 Euro für eine Hausrenovierung oder einem PKW im Wert von 38.000 Euro liegt laut Rechtsprechung kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ mehr vor. Schenkungen von Betriebsvermögen und Grundstücken werden von Finanzamt grundsätzlich als unüblich betrachtet.
Übersteigen Schenkungen den üblichen Rahmen, muss nicht zwingend sofort von einer Steuerbelastung ausgegangen werden. Denn für Schenkungen hat der Gesetzgeber höhere Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad vorgegeben. So kann jeder Elternteil seinen Kindern beispielsweise alle zehn Jahre Schenkungen im Wert von 400.000 Euro steuerneutral zukommen lassen.
Vorsicht ist jedoch bei Geschenken des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer geboten. Für derartige Schenkungen gelten die vorgenannten Ausführungen grundsätzlich nicht und das Vorliegen einer möglichen Lohnsteuerpflicht sollte unbedingt geprüft werden, soweit nicht gesonderte Befreiungen greifen, etwa für berufliche Jubiläumsgeschenke.
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare