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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Digital Advisory & IT Consulting
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Sustainability Strategy
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 im ersten Durchgang beschlossen, im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, auch bekannt als Verbandssanktionengesetz, die Bundesregierung um Überprüfung des Gesetzentwurfs zu bitten. Der Gesetzentwurf hat somit entgegen einer verbreiteten Erwartung, zum Beispiel von Wirtschafts- und Fachverbänden, den Bundesrat passiert. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit eines Verbandssanktionengesetzes deutlich gestiegen. Denn entgegen der Stellungnahme des Rechts- sowie des Wirtschaftsausschusses vom 8. September 2020, die eine generelle Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hatten, hat das Plenum des Bundesrats damit lediglich auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf am Gesetzentwurf hingewiesen. Die Hinweise der Länderkammer beziehen sich im Wesentlichen auf Teile des Gesetzentwurfs, die auch schon die beiden Fachausschüsse kritisiert hatten.
Danach soll zum einen geprüft werden, ob durch das geplante Gesetz kleine und mittlere Unternehmen gegebenenfalls unverhältnismäßig hoch belastet werden. Konkret bezieht sich die Kritik sowohl auf die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten, als auch auf die vorgesehenen Sanktionen. Der Bundesrat regt an, die Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten für kleine und mittlere Unternehmen schon aus Gründen der Bürokratievereinfachung zu reduzieren.
Zum anderen schließt sich der Bundesrat der Kritik der Fachausschüsse an, wonach mit Inkrafttreten des Gesetzes in seiner jetzigen Form eine Überlastung der Justiz droht. Der verfahrensrechtliche Teil des Gesetzentwurfs sollte daher überarbeitet werden mit dem Ziel, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes zielt auf die Sanktionierung von Unternehmen bei Compliance-Verstößen ab. Wegen derartiger Verstöße sollen gegen Unternehmen zukünftig Sanktionen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes verhängt werden können. Zudem soll mit dem neuen Gesetz das Legalitätsprinzip eingeführt werden, das heißt die Strafverfolgungsbehörden werden damit zukünftig verpflichtet, im Falle des Bekanntwerdens von Compliance-Verstößen ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen zu eröffnen. Im Gegenzug sieht der Gesetzesentwurf vor, ernsthafte Compliance-Maßnahmen im Unternehmen sowie die Durchführung interner Untersuchungen zur Aufklärung von Verstößen mittels der Aussicht auf eine Strafmilderung zu fördern.
Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, ihre Ansicht in einer Gegenäußerung darzulegen. Anschließend wird der Gesetzentwurf gemeinsam mit der Stellungnahme und der Gegenäußerung beim Bundestag eingebracht.
Praxishinweis
Wir werden Sie auch weiterhin über den aktuellen Stand zum Gesetzgebungsverfahren unterrichten. Gern stehen wir Ihnen für etwaige Fragen zur Verfügung, beispielsweise in Bezug auf den sich abzeichnenden Handlungsbedarf von Unternehmen. Sprechen Sie uns an!

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