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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
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Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
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Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
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Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
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Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
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Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
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Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
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Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
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Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
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Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend mit der Umsetzung des EU-Wasserrechts beschäftigt. So hat er bereits im sogenannten „Weservertiefungsurteil“ vom 1. Juli 2015 die verbindliche Wirkung des Verschlechterungsverbots nach der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) betont. Hiernach soll für Oberflächengewässer und deren ökologischen Zustand eine Verschlechterung vorliegen, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie verschlechtert, auch wenn dies nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenkörpers insgesamt führt. Sobald damit eine Qualitätskomponente bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet ist, führt jede – auch geringfügige – Verschlechterung dieser Komponente zu einer Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers insgesamt.
In einem aktuellen Urteil vom 28. Mai 2020 hat der EuGH weitere wichtige verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fragen zum Gewässerschutz bei der Zulassung von Infrastrukturprojekten geklärt („Ummeln-Urteil“). Hintergrund waren Klagen von Grundstückseigentümern und Landwirten gegen einen Planfeststellungbeschluss zum Neubau des Autobahnzubringers Ummeln an der A33/B 61. Gerügt wurde unter anderem eine Gefährdung des Grundwassers durch die Versickerung des Straßenabwassers im Rahmen der privaten Wasserversorgung über Hausbrunnen sowie Mängel der öffentlich ausgelegten Unterlagen im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Urteil folgende wesentlichen Erkenntnisse, die zukünftig bei der Vorbereitung und Durchführung von UVP-pflichtigen (Genehmigungs-)Verfahren zu beachten sind:
- Bewertungsmaßstäbe für Oberflächengewässer auf Grundwasserkörper übertragbar: Im Kern hat der EuGH die mit dem Weservertiefungsurteil entwickelten Maßstäbe für die Beurteilung von Oberflächengewässern mit dem aktuellen Urteil auf Grundwasserkörper übertragen. Nach Auffassung des EuGH wird die Tragweite des Begriffs der „Verschlechterung des Zustands“ von Gewässern unabhängig von der Art des betroffenen Gewässers durch dieselben Grundsätze bestimmt. Demnach ist sowohl die vorhabenbedingte Überschreitung einer Qualitätsnorm oder eines Schwellenwerts im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der EU-Grundwasserrichtlinie in einem Grundwasserkörper ebenso wie die Erhöhung einer Schadstoffkonzentration, die einen vom Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwert überschreitet, als eine Verletzung der Pflicht zur Vermeidung der Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers zu qualifizieren.
- Beurteilungsmaßstab ist das Ergebnis jeder einzelnen Messstelle, oder: eine Messstelle reicht! Eine Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers ist nach Auffassung des EuGH bereits dann gegeben, wenn eine Qualitätskomponente an nur einer Mess- bzw. Überwachungsstelle nicht erfüllt wird. Einer Argumentation, die auf einer nur „lokalen Verschlechterung“ beruht und daher für das Verschlechterungsverbot als insgesamt irrelevant anzusehen sei, wird damit die Grundlage entzogen.
- Stärkung der Klagerechte von Privatpersonen: Der EuGH hat mit seinem Urteil einerseits das Klagerecht von Privatpersonen gestärkt, gleichzeitig aber auch das Erfordernis der subjektiven Klägerbetroffenheit bestätigt. Privatpersonen können entsprechend § 4 Absatz 3 Satz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) die Aufhebung einer Entscheidung aufgrund eines Verfahrensfehlers, der nicht die Umweltverträglichkeitsprüfung oder die Durchführung einer erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung als solche betrifft, nur dann mit Erfolg gerichtlich geltend machen, wenn dieser Verfahrensfehler dem Betroffenen die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen hat. Der EuGH hält im Zuge des aktuellen Urteils fest, dass die Öffentlichkeit ihre Beteiligungsrechte im Genehmigungsverfahren grundsätzlich nicht wahrnehmen kann, wenn – wie im Ausgangsfall – in Auslegungsunterlagen Angaben zu den wasserbezogenen Auswirkungen des Projektes fehlen. Das Klagerecht von Privatpersonen setzt allerdings eine unmittelbare Betroffenheit der jeweiligen Privatperson sowie die rechtmäßige Grundwasserbenutzung voraus.
- Konkretisierung der Anforderungen an Genehmigungsverfahren: Die behördliche Prüfung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele, also insbesondere des Verschlechterungsverbots, darf nicht erst zeitlich nach der Projektgenehmigung erfolgen. Vielmehr verlange Artikel 6 der UVP-Richtlinie, dass Fachbeiträge zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Wasserrahmenrichtlinie bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend auszulegen sind.
Ausblick und Auswirkungen für die Praxis
Dem aktuellen EuGH-Urteil kommt für laufende und anstehende UVP-pflichtige Projekte große Bedeutung zu und es verdeutlicht den weiter zunehmenden Einfluss des Wasserrechts im Zuge von Genehmigungsverfahren. Auswirkungen von Vorhaben auf Gewässerkörper sind im Rahmen der Antragsunterlagen dezidiert aufzuführen und im Genehmigungsverfahren für die Öffentlichkeit auszulegen. Die Klagerechte von Privatpersonen werden gestärkt mit den entsprechenden Folgen für das Risiko von Anfechtungen und Verzögerungen im Projektablauf.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die im Koalitionsbeschluss vom 3. Juni 2020 geäußerten Absichten zur Entbürokratisierung und Beschleunigung des Planungsrechts im Zuge der Europäischen Ratspräsidentschaft Deutschlands umsetzen lassen und welche konkreten Ergebnisse (unter anderem im Hinblick auf eine Wiedereinführung der materiellen Präklusion) erzielt werden können.

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